Keine Frage – die Schufa ist ein elementarer Bestandteil des Konsumlebens eines jeden Verbrauchers in Deutschland. Kaum ein Service beziehungsweise Unternehmen, welches nicht vor Den Job zu verlieren, stellt für jeden Betroffenen einen harten Schlag dar – keine Frage. Denn damit tritt sofort die Frage hervor, wie es ab sofort weitergehen soll? Und die Frage gewinnt zunehmend an Gewicht, wenn mit dem nun verloren gegangenen, monatlich fest planbarem Einkommen die Familie ernährt und den zahlreichen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen werden musste.
Zwar kann hier das sogenannte Arbeitslosengeld einen Teil durchaus kompensieren, aber eben auch nur das. Glücklich, wer zudem über etwaige Rücklagen verfügt, um die hoffentlich nur kurzzeitig anhaltende Arbeitslosigkeit überbrücken zu können.
Schwierig: Arbeitslosenkredit von der Bank
Und alle anderen, die solche Rücklagen nicht haben und neben den allgemeinen Kosten des Lebensunterhalts zahlreichen zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen nachkommen müssen? Sie stehen erstmal vor einem scheinbar unüberwindlichen Hindernis. Bis zu dem Moment der Erkenntnis, dass vielleicht ein günstiger Kredit mit einer langen Laufzeit und daraus resultierenden, monatlich geringen Raten mehr als hilfreich wäre.
Die Frage ist somit erstmal, ob die vertraute Hausbank hier nicht mit einem entsprechenden Darlehen „aushelfen“ könnte. Immerhin ist man ja langjähriger Kunde und hat sich bis dato bei der Hausbank nie als problematischer Kunde präsentiert. Sollte also eigentlich kein Problem darstellen.
Leider falsch, denn wer arbeitslos ist und/oder Grundsicherung bezieht, erhält bei einer deutschen Bank in der Regel keinen Kredit – gutes, langjähriges Kundenverhältnis hin oder her. Es sei denn, es kann für den Kredit ein Mitantragsteller oder ein Bürge genannt werden. Doch auch hier gilt, dass ein ebenfalls arbeitsloser Bürge oder Mitantragsteller keinesfalls hilfreich ist.
Ein Mitantragsteller beziehungsweise Bürge sollte also ein geregeltes pfändbares Einkommen beziehen. Nur so besteht die grundsätzliche Chance auf einen Arbeitslosenkredit seitens der Bank. Und wenn ein solcher Bürge nicht gestellt werden kann? Dann besteht noch die Möglichkeit das Arbeitsamt einzubeziehen.
Mögliche Alternative? Kredit vom Arbeitsamt
Denn in dringenden Fällen vergibt auch die Bundesagentur für Arbeit einen Arbeitslosenkredit – und das sogar basierend auf geltendem Recht im Sozialgesetzbuch II.
Beispiel: Im § 22 SGB II werden etwa Darlehen für die Unterkunft geregelt: Arbeitslose, die Grundsicherung empfangen, haben Anspruch auf einen Kredit, wenn sie zum Beispiel das selbst bewohnte Haus reparieren müssen oder die Mietkaution oder die Heizkosten nicht aufbringen können. Bei einem unabweisbaren Bedarf anderer Art können Arbeitslose laut § 24 Satz 1 ebenfalls einen Kredit erhalten. Im § 16c SGB II werden Kredite für Arbeitslose geregelt, die selbstständig werden wollen.
Zu beachten: In allen Fällen wird ein Arbeitslosenkredit nur nach einer Überprüfung der Situation vergeben und soll nur dem im Voraus festgelegten Zweck dienen. Solche Darlehen haben sehr günstige Konditionen, denn es werden keine Zinsen erhoben. Desweiteren werden die monatlichen Raten individuell an die Zahlungsfähigkeit der Arbeitslosen angepasst.
Weitere Alternative – der Privatkredit
Sind die Voraussetzungen für einen Kredit vom Arbeitsamt nicht gegeben, bleibt nur noch der Weg über den sogenannten Privatkredit. Das heisst, dass man versucht sich den benötigten Kreditbetrag aus dem Bekannten- und / oder Verwandtenkreis zu leihen oder eine der zahlreichen Onlinebörsen für Kredite nutzt, die unter Privatleuten entsprechende Kredite vergeben.
Jedoch gilt auch bei diesen Kreditbörsen, dass gerade bei Arbeitslosigkeit dem potenziellen Kreditgeber entsprechende Sicherheit geboten werden müssen. Entweder in Form eines hohen Zinssatzes, der Stellung eines Bürgen etc.
Zurück zur Blog-Übersicht