Verbraucherkredite sind Darlehen für Privatpersonen. Dieser Beitrag informiert über Kosten, Antragsablauf, Voraussetzungen für die Kreditvergabe und weitere typische Merkmale dieser Kreditart.
Der Verbraucherkredit laut BGB
Verbraucherkredite werden in § 491 BGB definiert. Seit März 2016 unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Allgemein-Verbraucherdarlehen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen.
Allgemein-Verbraucherdarlehen
Ein Allgemein-Verbraucherdarlehen ist laut BGB ein „entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer“. Unter diese Definition fällt ein Großteil der durch Banken an Privatpersonen vergebenen Kredite: Ratenkredite, Dispositionskredite, Rahmenkredite und Point-of-Sale-Kredite fallen in diese Kategorie.
Point-of-Sale-Kredite sind Verbraucherkredite, die direkt im Handel abgeschlossen werden – z. B. im Möbelhaus, Elektronikmarkt oder bei einem Autohändler. Die Kredite werden nicht durch den Handel, sondern durch Banken vergeben und dienen der Finanzierung eines Kaufs.
Rahmenkredite sind ebenso wie Dispositionskredite Kreditrahmen, auf die nach Einräumung jederzeit zugegriffen werden kann. Im Unterschied zu Dispositionskrediten wird aber eine (zumeist monatliche) Mindesttilgung von z. B. 3 % des jeweils offenen Saldos vereinbart. Rahmenkredite kommen auch im Zusammenhang mit Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion zur Anwendung.
Keine Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge laut BGB sind dagegen Kredite unter 200 EUR, Darlehen mit geringen Kosten und maximal drei Monaten Laufzeit, Pfandkredite, Arbeitgeberdarlehen und die ebenfalls im BGB definierten Immobiliar-Verbraucherdarlehen.
Immobiliar-Verbraucherdarlehen
Immobiliar-Verbraucherdarlehen sind erst seit März 2016 Gegenstand des BGB – landläufig werden die Kredite weiter als „Immobilienkredite“ bezeichnet. Die Kredite werden an Verbraucher vergeben und entweder durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert oder „für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder für den Erwerb und die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten“ (§ 491 BGB) verwendet.
Wichtige Vergleichsmerkmale für Verbraucherkredite
Verbraucherkredite werden durch zahllose Banken, Vergleichsportale, Peer-2-Peer-Kreditmarktplätze und Vermittler feilgeboten. Die wichtigsten Vergleichsmerkmale sind:
- Zinssatz
- Vorfälligkeitsentschädigung bei Festzinsdarlehen
- Annahmekriterien und Antragsablauf
- Verfügungsmöglichkeiten
- Implizite und zusätzliche Kosten
Je niedriger der Effektivzins, desto besser
Der Zinssatz muss laut den gesetzlichen Vorgaben als Effektivzins angegeben werden und alle direkt mit dem Kredit in Verbindung stehenden Kosten enthalten. Je niedriger der Effektivzins, desto besser. Der Zinssatz richtet sich nach Laufzeit und Bonität.
Kostenlose vorzeitige Rückzahlung
Dispositions- und Rahmenkredite mit variablem Zinssatz können jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zurückgezahlt werden – auch teilweise. Bei Ratenkrediten mit Festzins (darunter fallen auch Point-of-Sale-Kredite) dürfen Banken dagegen eine Entschädigung bis zu 1 % des vorzeitig abgelösten Saldos verlangen. Verzichtet eine Bank darauf, ist das ein Vorteil.
Annahmekriterien und Antragsablauf
Die Annahmekriterien einer Bank definieren die Voraussetzungen, die ein Kreditnehmer für einen Verbraucherkredit zwingend erfüllen muss. Festangestellte ohne negative SCHUFA-Einträge haben grundsätzlich gute Chancen. Wer bei mittlerem Einkommen mehrere Kinder hat und/oder bestehende Kredite bedienen muss, kann aber durchs Raster fallen.
In letzter Zeit wächst die Zahl der Banken mit sehr schneller und unkomplizierter Antragsbearbeitung. Die Bandbreite der Bearbeitungszeiten ist dadurch gewachsen. Wenn es schnell gehen muss, ist die Kombination aus Online-Antrag mit Sofortzusage, elektronischer Einsendung von Einkommensnachweisen, Identitätsprüfung per Videotelefonat und ggf. auch Blitzüberweisung hilfreich.
Verfügungsmöglichkeiten
Ratenkredite werden auf Girokonten überwiesen, auf Dispositionskredite kann über das Gehaltskonto zugegriffen werden. Vor allem bei Rahmenkrediten gibt es erhebliche Unterschiede bei den Zugriffsmöglichkeiten. Oft sind lediglich Überweisungen zugunsten eines Referenzkontos möglich, mitunter kann der Kreditrahmen auch für Überweisungen auf beliebige Konten und/oder über Kartenzahlungen in Anspruch genommen werden.
Implizite und zusätzliche Kosten
Zusätzliche Kosten können z. B. für Restkreditversicherungen anfallen. Verbraucherschützer raten von den Policen meistens ab, weil der Schutz gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit und Tod schnell teurer werden kann als die eigentlichen Finanzierungskosten. Soll unbedingt eine Versicherung abgeschlossen werden, ist ein monatliches Kündigungsrecht ohne Stornoabzug vorteilhaft.
Implizite Kosten können bei so beworbenen „0-Prozent-Finanzierungen“ anfallen. Diese sind häufig im Autohandel anzutreffen. Der optisch unschlagbare Zins trügt oft: Wer sich auf das Finanzierungsangebot einlässt, verzichtet auf Rabatte, die mit einem Verbraucherkredit möglich gewesen wären.
Vorteil: Schnelle und unkomplizierte Finanzierung
Verbraucherkredite ermöglichen die unkomplizierte und schnelle Finanzierung beliebiger Vorhaben – etwa Autokauf, Kontoausgleich oder Möbelanschaffung.
Nachteil: Finanzierungskosten fallen immer an
Im Vergleich zum disziplinierten Ansparen des benötigten Betrages fallen die Kosten durch die Sollzinsen höher aus. Auf dem gegenwärtigen Zinsniveau fallen die Finanzierungskosten allerdings nicht allzu stark ins Gewicht.
Unser Fazit zum Verbraucherkredit
Verbraucherkredite ermöglichen Finanzierungen mit beliebigem Zweck. Möglich sind Ratenkredite mit festem Zinssatz und konstanter Rate sowie Dispositions- und Rahmenkredite mit flexibler Tilgung. Finanzierungskosten fallen immer an und sind das wesentliche Vergleichskriterium.