Den Namen Schufa hat in Deutschland fast jeder Erwachsene schon einmal gehört. Viele Menschen kennen allerdings nicht die Schufa Bedeutung, was sich eigentlich hinter ihr verbirgt, welche Aufgaben das Unternehmen hat und wie man selbst in der Praxis mit der Schufa zu tun haben könnte. Diese und andere Fragen möchten wir im folgenden Beitrag beantworten.
Was ist die Schufa?
Die wesentliche Aufgabe der Schufa besteht darin, Daten zu möglichst vielen natürlichen Personen zu sammeln und diese - unter Einhaltung der rechtlichen Anforderungen - an ihre Kooperationspartner zu übermitteln. Die Daten wiederum sollen beispielsweise Banken dazu dienen, die Bonität ihrer Kunden gut einschätzen zu können. In diesem Zusammenhang sind es hierzulande über 600 Millionen Einzeldaten, die von der Schufa gespeichert werden.
Heutzutage wird von der Schufa Holding AG gesprochen, wenn die Schufa (Eigenschreibweise) gemeint ist. Früher nannte sich das Unternehmen SCHUFA e.V. Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, wobei es sich damals noch um einen eingetragenen Verein handelte. Gegenwärtig ist die Schufa eine deutsche Wirtschaftsauskunftei, die als Aktiengesellschaft firmiert. Die Gründung geht auf das Jahr 1952 zurück, so dass Schufa mittlerweile seit über 70 Jahren ihre Tätigkeit als Wirtschaftsauskunftei ausübt.
Mit über 68 Millionen Menschen hat heute fast jeder erwachsene Bundesbürger einen Datensatz in der Schufa. Jährlich werden von der Schufa Holding AG über 150 Millionen Anfragen bearbeitet, wobei lediglich knapp drei Millionen Selbstauskünfte von Verbrauchern darunter enthalten sind. Derzeit sind etwa 900 Mitarbeiter bei der Schufa beschäftigt.
Was macht die Schufa?
Die Haupttätigkeit der Schufa ist es Daten zu sammeln. Dies geschieht deshalb, um die Datensätze anschließend an die der Schufa angeschlossenen Unternehmen weiterzuleiten. Auf dieser Grundlage teilt die Schufa Holding AG ihre Geschäftspartner, und damit die kooperierenden Unternehmen, in die folgenden drei Kategorien ein:
- A-Vertragspartner
- B-Vertragspartner
- F-Vertragspartner
A-Vertragspartner:
- Zu den A-Vertragspartnern zählen insbesondere Banken, Leasinggesellschaften und Kreditkartenunternehmen.
- Diese erhalten seitens der Schufa eine Auskunft über bestehende positive und negative Merkmale.
B-Vertragspartner:
- In die B-Kategorie fallen vor allen Dingen Unternehmen aus dem Nicht-Bankensektor, insbesondere aus den Bereichen Telekommunikation, Energie, Handel und Immobilienwirtschaft.
- Diese Unternehmen erhalten seitens der Schufa Auskünfte über in den Daten enthaltene negativen Merkmale.
F-Vertragspartner:
- Bei den sogenannten F-Vertragspartnern handelt es sich nahezu ausschließlich um Inkassounternehmen.
- Diese bekommen seitens der Schufa allerdings lediglich Adressdaten.
Laut eigenen Angaben sind es mittlerweile über 10.000 Unternehmen, die in dem Sinne Kunde der Schufa sind. Dabei handelt es sich in erster Linie um Kreditinstitute und Telekommunikationsunternehmen. In diesen Sparten nebst Kunden aus dem Bereich der gewerblichen Immobilienwirtschaft und des Forderungsmanagements hat die Schufa aktuell eigenen Angaben zufolge einen Marktanteil zwischen durchschnittlich 80 bis zu 100 Prozent.
Welche Daten speichert die Schufa?
Aufgrund der Tatsache, dass in der Schufa Daten von rund 68 Millionen Bundesbürgern gespeichert sind, die Schufa jedoch über insgesamt mehr als 600 Millionen Einzeldaten verfügt, lässt sich leicht ableiten, dass von jeder natürlichen Person diverse Daten gespeichert werden.
Um einen Überblick darüber zu erhalten, welche Art von Daten die Schufa speichert, ist eine Kategorisierung sinnvoll:
Persönlichen Daten sowie Kontaktdaten:
- Dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht sowie aktuelle und frühere Anschriften.
- Für das anfragende Unternehmen sind gerade diese Daten eher Formalitäten und dienen vorrangig zum Abgleich, ob die eigenen Daten noch aktuell sind.
Weitere Daten, die ebenfalls von der Schufa gespeichert werden:
- Art des Zahlungsverkehrsgeschäftes
- Abweichendes Zahlungsverhalten
- Konten- und Kreditkartenmissbrauch
- Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen
- Anfragen
Neutrale Schufa-Merkmale:
- Zu denen gehören insbesondere Angaben zur Art und zum Gegenstand bisheriger Zahlungsverkehrsgeschäfte.
- Es wird gespeichert, ob ein Kunde Kreditkarten besitzt und falls ja, wie viele.
- Die Eröffnung von Konten wird ebenfalls gespeichert, genauso wie bestehende Kredit- und Leasingverträge.
- Meistens gibt es jeweils weitere Angaben, wie zum Beispiel bei Krediten die Darlehenssumme sowie die vereinbarte Laufzeit.
Am Wichtigsten für die Beurteilung der Bonität des Kunden sind den anfragenden Unternehmen natürlich die Daten, die auf eine negative Bonität hindeuten. Hier gibt es zunächst einmal das sogenannte abweichende Zahlungsverhalten. Damit sind insbesondere Forderungen gemeint, die bereits fällig sind und trotz ausreichender Mahnung nicht beglichen wurden. Darunter fallen ebenfalls Forderungen, die nach einer gerichtlichen Entscheidung weiterhin bestehen. Ebenfalls gespeichert wird in der Schufa, falls ein Missbrauch von Konten oder Kreditkarten nach einem entsprechenden Nutzungsverbot erfolgt ist.
Negativmerkmale:
- Eidesstattliche Versicherungen
- Haftbefehl (zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung)
- Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens
- Ablehnung bzw. Einstellung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens aufgrund mangelnder
- Masse
Was viele Verbraucher nicht wissen: Selbst Anfragen werden häufig in der Schufa gespeichert. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Kreditanfrage handeln. Stellen Sie mehrere dieser Anfragen innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums, kann dies von den Kooperations-Unternehmen der Schufa sogar als negatives Merkmal gedeutet werden.
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung zählen übrigens sowohl das Einkommen als auch aktuelle Kontensalden nicht zu den Daten, die in der Schufa gespeichert werden.
Wann erfolgt ein Schufa-Eintrag?
In den folgenden Fällen erhält man beispielsweise einen SCHUFA-Eintrag:
- Eröffnung eines Girokontos.
- Beantragung einer Kreditkarte.
- Beantragung von Darlehenskonditionen.
- Aufnahme von einem Kredit.
- Beim Abschießen eines Handyvertrages.
- Finanzierung von einem Fahrzeug.
- Beim Wechseln zum neuen Stromanbieter.
- Ratenzahlungen für größere Käufe (z.B. in einem Möbelhaus oder Elektronikmarkt).
Was ist eigentlich der Schufa-Score?
Wenn Sie schon einmal einen Kredit beantragt haben, dann haben Sie vielleicht von Ihrer Bank zum Beispiel die Aussage gehört, dass Sie einen positiven Schufa-Score haben. Der Schufa-Score ist im Grunde ein Punktewert, anhand dessen Banken und andere Kooperationspartner der Schufa, die eine Schufa-Auskunft über Sie einholen, auf einen Blick erkennen können, wie Ihre Bonität einzuschätzen ist. Anders ausgedrückt ist der Schufa-Score ein Wahrscheinlichkeitswert, der etwas über darüber aussagt, wie wahrscheinlich bei Ihnen Zahlungsausfälle wären.
Beträgt der Schufa-Score beispielsweise 85 Prozent, würde dies bedeuten, dass es eine Wahrscheinlichkeit in Höhe von 85 Prozent gibt, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen. Daraus ergibt sich automatisch, dass der Schufa-Score umso positiver ist, desto höher der Punktwert ist. Die Schufa und die angeschlossenen Unternehmen gehen beispielsweise davon aus, dass ab einem Punktewert von über 97,5 Prozent ein äußerst geringes Risiko von Zahlungsausfällen vorhanden ist. Sehr kritisch wird hingegen gesehen, falls der Schufa-Wert unterhalb von 50 liegt. Den Schufa-Score gibt es in verschiedenen Varianten, insbesondere als Basisscore sowie als Branchenscore. Die genaue Berechnung ist ein streng gehütetes Geheimnis der Schufa.
Was ist ein guter Schufa-Score?
Score
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Ausfallwahrscheinlichkeit
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>97,5%
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Sehr geringes Risiko
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95% - 97,5%
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Geringes bis überschaubares Risiko |
90% - 95%
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Zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko |
80% - 90%
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Deutlich erhöhtes bis hohe Risiko |
50% - 80%
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Sehr hohes Risiko
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<50%
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Sehr kritisches Risiko
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Wie kann ich meinen Schufa-Score verbessern?
- Vermeiden Sie Zahlungsstörungen
- Erfüllen Sie immer Ihre Zahlungsverpflichtungen und kommen Sie offenen, unbestrittenen Forderungen immer nach
- Girokonten und Kreditkarten nur im üblichen Maß verwenden.
- Häufige Kontowechsel vermeiden.
- Bei versäumten Zahlungen nicht die Mahnungen ignorieren. Zahlen Sie in den nächsten Tagen oder widersprechen Sie der Forderung, am besten schriftlich.
- Kredite nur aufnehmen, wenn diese zur eigenen finanziellen Lage passen.
- Prüfen Sie Ihre SCHUFA-Daten regelmäßig und lassen Sie Fehler korrigieren.
Wer kann die gespeicherten Daten der Schufa einsehen?
Prinzipiell sind es die Kooperationsunternehmen der Schufa, die Daten einsehen dürfen. Allerdings ist dazu in aller Regel die Einverständniserklärung des betroffenen Kunden notwendig. So ist es zum Beispiel vor Abschluss eines Kreditvertrages bei einer Bank stets so, dass der Antragsteller gebeten wird, diese Einverständniserklärung zu unterschreiben. Weigert er sich, ist die Vergabe eines Darlehens äußerst unwahrscheinlich. Dieser Prozess wird in ähnlicher oder gleicher Form von nahezu allen Unternehmen durchgeführt, die gerne eine Anfrage über die Schufa-Daten starten möchten. Der Kunde muss also stets unterschreiben, dass er mit dem Einholen der Daten einverstanden ist.
Unterschiede bezüglich der Anfragenden gibt es lediglich in der Hinsicht, wie viele und welche Art von Daten die Schufa zur Verfügung stellt. Sämtliche Informationen erhalten in erster Linie Kreditinstitute, Leasingunternehmen und Kreditkartengesellschaften. Bei allen anderen Vertragspartnern sind die abzurufenden Daten etwas abgespeckt. Dennoch gilt auch bei den Banken und sonstigen Finanzdienstleistungsunternehmen, dass eine Einsicht in die Daten nur zulässig ist, wenn der Kunde dem Einholen der Schufa-Auskunft zuvor zugestimmt hat.
Kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft - wann, wie?
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat jede natürliche Person in Deutschland das Recht darauf, eine Auskunft über die Daten zu erhalten, die bei einem Unternehmen über einen selbst gespeichert sind. Daher besteht auch das Recht, eine sogenannte Eigenauskunft bzw. Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen. Nach Paragraph 34 Bundesdatenschutzgesetz geht dieses Recht sogar noch einen Schritt weiter. Jeder Bundesbürger darf nämlich einmal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft anfordern. Alle weiteren Selbstauskünfte innerhalb eines Jahres sind dann allerdings kostenpflichtig und schlagen mit (je nach Art der Anfrage) 10 bis 30 Euro zu Buche.
Wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie eine Eigenauskunft bei der Schufa anfordern möchten, beschreibt der folgende Ablauf:
- Rufen Sie die Webseite www.meineschufa.de auf
- Klicken Sie auf den Menüpunkt „Auskünfte“
- Wählen Sie anschließend den Menüpunkt „Datenübersicht nach Paragraph 34 Bundesdatenschutzgesetz“ aus
- Entscheiden Sie sich dann für das kostenfreie Angebot
- Jetzt müssen Sie das entsprechende Formular herunterladen. In dem Zusammenhang können Sie zwischen mehreren Sprachen auswählen.
- Füllen Sie das Online-Formular mit Ihren persönlichen Angaben aus
- Senden Sie das Formular zusammen mit einer Ausweiskopie an die Adresse der Schufa: Schufa Holding AG, Kormoranweg 5; 65201 Wiesbaden9
Schufa-Einträge löschen - wie?
Die Schufa speichert nicht nur Daten, sondern ist - insbesondere bei negativen Merkmalen - unter bestimmten Voraussetzungen - dazu verpflichtet, diese wieder zu löschen. In der Regel geschieht dies automatisch nach Ablauf einer bestimmten Frist. In diesen Fällen müssen Sie selbst nichts unternehmen, damit die Schufa-Einträge wieder gelöscht werden. Innerhalb welcher Frist dies geschieht, hängt insbesondere von der Art der Daten ab. So werden beispielsweise ordnungsgemäß abgezahlte Kredite sowie nicht mehr bestehende Kreditkartenkonten nach drei Jahren automatisch aus den Schufa-Daten gelöscht. Gleiches gilt für die Abgabe Eidesstattlicher Versicherungen und die Abweisung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Manche Daten werden nach einem längeren Zeitraum erst gelöscht, wie zum Beispiel die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens (nach sechs Jahren) oder auch die Ankündigung einer Restschuldbefreiung (nach zehn Jahren). Es existieren allerdings auch einige Daten, die sofort nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um Bankkonten, wie zum Beispiel das Girokonto. Hier findet die Löschung der Daten sofort statt, nachdem das Konto aufgelöst wurde.
Abgesehen von der automatischen Löschung einiger Daten kann es immer passieren, dass - aus welchen Gründen auch immer - dieser Vorgang nicht durchgeführt wurde. Dann stellt sich natürlich die Frage, was Sie tun können, um (veraltete Daten) löschen zu lassen. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass im Grunde nur das Unternehmen die Löschung der Daten veranlassen kann, welches diese an die Schufa weitergeleitet hat. Hat also beispielsweise Ihre Bank der Schufa einen Kredit gemeldet und versäumt, die ordnungsgemäße Rückzahlung mitzuteilen, muss exakt diese Bank der Schufa den Auftrag geben, die Löschung der Daten durchzuführen. In diesem Fall müssen Sie sich also an Ihre Bank wenden, damit die Datenlöschung vollzogen werden kann. In den meisten Fällen wird dies problemlos möglich sein. Sollte sich der Veranlassende der Eintragung allerdings weigern, kann es unter Umständen notwendig werden, dass Sie einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen.
Ist ein Kredit mit negativer Schufa möglich?
Ein negativer Schufa-Eintrag kann das Leben schwer machen. Es fühlt sich an, als würden Ihnen überall die Türen vor der Nase zugeschlagen, vor allem, wenn es darum geht, Geld zu leihen. Es wird Sie vielleicht überraschen, dass es immer noch Kreditgeber gibt, die Ihnen auch mit einer negativen Schufa einen Kredit bewilligen.
Cashper ist ein solcher Kreditgeber. Wir sehen uns Ihre finanzielle Situation und Ihre allgemeine Kreditwürdigkeit genauer an, um zu entscheiden, ob wir Ihren Kreditantrag genehmigen oder nicht. Solange Sie ein regelmäßiges Nettoeinkommen von mindestens 400 € im Monat nachweisen können, können Sie einen Minikredit beantragen.
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