Corona, Corona und nochmals Corona – das ganze Thema scheint kein Ende zu nehmen und immer mehr Menschen sehnen das Ende herbei. Und hinter dieser Sehnsucht steckt neben dem Wunsch nach der Rückkehr in so etwas wie den gewohnten Alltag vor allem eine finanziell angespannte Situation. Und zwar hervorgerufen durch Kurzarbeit oder gar dem unerwarteten Jobverlust. Um einen gewissen finanziellen Ausgleich zu schaffen, muss dann für einen vermeintlich überschaubaren Zeitraum der Dispokredit herhalten.
Keine Frage: Ein Dispokredit ermöglicht finanziellen Spielraum und gewährt zumindest die Möglichkeit finanziell etwas durch zu schnaufen. Und so lange gewährleistet ist, dass die durch die Nutzung des Dispokredits entstandenen Schulden nicht zu einer mehr als unbequemen Last werden. Last, die vor allem dann entsteht, wenn es immer schwieriger wird, das durch die Nutzung des Dispokredits ins Minus gerutschte Girokonto wieder auszugleichen.
Dispokredit kostet bis zu 14 % Zinsen pro Jahr
Wenn das Konto also länger als ursprünglich angedacht, tief im Minus steckt, wird es dringend Zeit zu handeln. Denn der vordergründig hilfreiche Dispokredit und so gewonnene neun Liquidität hat eine Schattenseite und die nennt sich Zinskosten: bis zu 14 Prozent Zinsen kann ein Dispokredit pro Jahr kosten.
Um es anhand konkreter Zahlen zu verdeutlichen: Wer monatlich 2000 € Gehaltseingang hat und zudem sein Dispo um exakt dieses Monatsgehalt überzieht, zahlt hierfür im schlimmsten Fall bei Zugrundelegung des bundesdurchschnittlichen Zinssatzes von 10 % für einen Dispokredit stattliche 200 € an Zinsen. Also ein Zehntel eines Monatsgehalts.
Legt man dies dahingehend um, dass zahlreiche Banken bis zum 3-fachen des Monatsgehalts als Dispokredit einräumen, dürfte die Gefahr der drohenden Überschuldung mehr als deutlich werden! Was kann also getan werden, um dies zu verhindern und dennoch die Chance finanzielle Engpässe überbrücken zu können?
Grundsätzlich gilt: Banken zur Beratung verpflichtet
Erster Ansprechpartner ist in solchen Fällen stets die Bank, denn in bestimmten Situationen sind Banken verpflichtet, ihre Kunden zum Abbau der Schulden zu beraten. Wenn zum Beispiel ein Kontoinhaber seinen Dispokredit länger als sechs Monate zu durchschnittlich 75 Prozent ausschöpft, muss die Bank ein Beratungsgespräch anbieten.
Hierbei muss das Ziel sein mit der Bank eine Konstellation zu finden, die es zum einen ermöglicht, die Schulden aus dem Dispokredit so umzuschulden, dass sich die finanzielle monatliche Belastung in einem Rahmen bewegt, die für den Kreditnehmer vertretbar sind. Zum anderen sollte darauf hingearbeitet werden, weiterhin einen gewissen finanziellen Spielraum zur Verfügung zu haben.
Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass die Bank einen Ratenkredit gewährt, der in seiner Gesamtsumme den laufenden Dispo vollständig ablöst und zudem einen Restbetrag zur freien Verwendung auf einem separaten Konto belässt.
Weitere Möglichkeit ist die 1:1 Umschuldung mittels zinsgünstigerem Ratenkredit und zwecks Erhalt der finanziellen Flexibilität durch das Einräumen eines Rahmenkredits beziehungsweise Abrufkredits. Lohnenswert ist diese Konstellation insbesondere dann, wenn wertige Sicherheiten oder gar ein Bürge benannt werden kann.
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