Was Institutionen wie die die SCHUFA und andere Wirtschaftsauskunfteien seit Jahren auf entsprechende Anfragen mehr oder weniger verneinen, wird 2018 nun dank einer neuen EU-Richtlinie bei der Vergabe von eines
Kredit zum Fakt bei der Bonitätsbewertung: das sogenannte
GEO-Scoring! Was das „Verhängnisvolle“ an diesem Geo-Scoring und seinem Einfluss auf die Kreditwürdigkeit eines einzelnen Bürgers hat? Aktuell zwar noch nicht, aber wenn dieser Score-Wert in die zukünftige Bonitätsbewertung bei jeder Aufnahme eines Kredit eine entscheidende Rolle spielen wird, dann wird der Aufschrei unter den betroffenen groß sein! Umso wichtiger sich bereits jetzt über diese neue EU-Richtlinie zu informieren. Wir erläutern, was es mit diesem bis dato wenig bekannten Verfahren bei der Bonitätsprüfung auf sich hat.
Bonität beim Kredit: Ihr Umfeld hat Einfluss auf diese Bewertung!
Es sind mittlerweile fast alltäglich Geschäftsvorfälle in unserem Leben: Man geht in ein Mobilfunk Geschäft und möchte seinen Mobilfunkvertrag verlängern und am Besten auch gleich noch ein aktuelles Smartphones mitnehmen oder sei es der Wunsch im Media Markt oder Saturn das TOP LCD Fernseherangebot zu nutzen! Urplötzlich und ebenso verwundert wie beschämt wird Ihnen mitgeteilt, dass kein neuer Mobilfunkvertrag beziehungsweise ein Ratenkauf des Fernsehers nicht möglich sei! Bitte – wie kann das sein? Schließlich haben Sie keine Verbindlichkeiten, einen ordentlichen Job, verfügen über ausreichend Einkommen und bestenfalls sind Sie überzeugt davon auch bei der SCHUFA eine „reine“ Weste zu haben. Was läuft also falsch?
Gute Frage und ebenso berechtigt, deren Antwort man findet, wenn man in Richtung der EU schaut: Denn ab Sommer 2018 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, welche offenbar empfindlich in die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern eingreift. Diese neue EU-Datenschutzverordnung sieht vor, dass künftig die eigene Nachbarschaft einen Einfluss darauf haben kann, ob man das neue Auto oder ein Eigenheim mit einem
Kredit finanzieren oder an einen neuen Handyvertrag erhalten kann. Was im Klartext bedeutet, dass zukünftig die Bonität eines ganzes Viertels in die Wertung der Kreditwürdigkeit eingehen kann – was dann eben das sogenannte
GEO-Scoring ist! Mit der Umsetzung dieser EU-Richtlinie würden dann die bisherigen strengen Standards, die in Deutschland bei der Aufnahme eines Kredits gelten, „offiziell“ deutlich aufgeweicht werden. Immerhin behaupten Insider bereits seit Jahren, dass das GEO-Scoring ohnehin schon längst angewendet würde. Insofern bekommt dieses Verhalten somit ab 2018 nur eine „offizielle“ Legitimation.
Die IST-Situation bei der Kreditwürdigkeit und was Verbraucher ab 2018 erwartet!
Die EU-Verordnung sieht vor, dass die Anschrift mit in die Bonitätsbewertung aufgenommen wird. Zahlen also die Nachbarn ihre Handyrechnungen nicht pünktlich, haben sich mit dem Immobilienkredit verschätzt oder umgehen die Unterhaltszahlungen, könnten auch andere Verbraucher in dem Viertel künftig eine schlechtere Bonitätsbewertung bekommen. Bislang darf die Anschrift nicht allein für die Bewertung genutzt werden, ein weiteres Merkmal ist gesetzlich vorgeschrieben. Bis dato verhindert das Bundesdatenschutzgesetz unter anderem auch, dass ungeklärte Verbindlichkeiten Einfluss auf die Kreditwürdigkeit haben, was bedeutet, dass ungerechtfertigte Forderungen, die noch von Gerichten verhandelt werden müssen, in Deutschland seit 2010 nicht in das so genannte Scoring aufgenommen werden dürfen. Mit der neuen EU-Richtlinie fließen jedoch auch solche finanziellen Forderungen in die Bonitätsprüfung ein, welche dann möglicherweise einem Kredit oder Vertrag im Wege stehen. Es kommen also harte Zeiten auf Kreditnehmer zu!
Redakteur: Markus Gildemeister
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