Wer einen Kredit benötigt, nutzt heutzutage zumeist das Internet – und zwar ohne in irgendeiner Form beraten zu werden oder generell das Gespräch mit einem qualifizierten Bankberater zu nutzen. Warum auch? Die gewünschte Kreditsumme ist klar, die gewünschte monatliche Rate auch – warum also das beratende Gespräch suchen? Man verdient schließlich regelmässig sein Geld, hat die eigenen Finanzen gut im Griff und letztendlich ist nicht der erste Kredit, der aufgenommen wurde und bisher ist immer alles mit der Tilgung gut gegangen.
Nur – was ist, wenn Sonderfälle eintreten? Beispielsweise beim unerwarteten Eintritt der Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder gar der Arbeits-, beziehungsweise Erwerbslosigkeit basierend auf einer Erkrankung oder als Folge eines Unfalls? Was passiert denn dann mit dem Kredit? Immer noch alles gut und kein Problem? Wohl kaum.
Verbraucherschutzverband fordert sogenannte Krisen-Klauseln in Kreditverträgen
Situationen, die Verbraucherschützer erneut auf den Plan ruft. So fordern Verbraucherschutzverbände neue Spielregeln bei der Vergabe von Konsumkrediten. Sie bemängeln unter den vorgenannten Aspekten, das Konsumkredite meist zu schnell und unkompliziert vergeben werden. Mit der Folge, dass die Kredite dann den Verbraucher teuer zu stehen kommen könnten.
So fordert vzbv-Vorstand Klaus Müller:
„Die Politik muss die Geldgeber deshalb dazu verpflichten, mit solchen Krediten verantwortungsvoller umzugehen und zudem eine Krisen-Klausel für Konsumkredite einführen“
Diese von Ihm bezeichneten Krisen-Klauseln sollen Verbrauchern helfen, wenn sie wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Trennungen unverschuldet in Zahlungsverzug bei den Krediten geraten. Eine zeitlich befristete Anpassungsmöglichkeit des Vertrags solle ihnen Zeit verschaffen, um die finanzielle Krise zu überwinden und die Kreditbeziehung zu erhalten. Den Angaben zufolge war 2020 fast jeder zweite Fall von Überschuldung in Deutschland auf unvorhergesehene persönliche Krisen zurückzuführen.
Entsprechende Regelungen zu Beginn der Corona-Krise haben sich aus Sicht der Verbraucherschützer bewährt. Damals mussten Kreditinstitute Verbrauchern, die wegen der Krise in Not geraten waren, zeitweise die Zahlung von Zins und Tilgung von Konsumentenkrediten für drei Monate stunden.
Darüber hinaus fordert der vzbv, dass Verbraucher nur solche Kreditangebote erhalten, die für sie geeignet sind. Laut einem Gutachten des Instituts für Finanzdienstleistungen vergeben Geldhäuser Verbraucherkredite zu oft am Bedarf der Kunden vorbei. Die Kredite seien teilweise ungeeignet und zu teuer.
Bei fehlender Bonität sollte dagegen berücksichtigt werden, ob sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch einen Kredit erhöhe, etwa bei der Finanzierung eines Umzugs an den Ort eines neuen Jobs.
In Deutschland wurden den Angaben zufolge im vergangenen Jahr 6,7 Millionen neue Ratenkreditverträge abgeschlossen. Die Summe der Konsumentenkredite belief sich auf 235 Milliarden Euro. „Verbraucherkredite ermöglichen wirtschaftliche und soziale Teilhabe. Der Verbraucherschutz und die Verantwortung der Banken dürfen dabei aber nicht aus dem Blick geraten“, sagte Müller.
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