Wenn die Waschmaschine kaputt geht, das Kind dringend Wintersachen braucht oder ein neuer Fernseher ansteht, reicht der Bürgergeld-Regelsatz meist nicht aus. Es bleibt nichts zum Sparen übrig, sodass ein Kredit oft die einzige Option ist. Aber wie stehen die Chancen für Bürgergeld-Empfänger, einen dringend benötigten Kredit zu erhalten? Besteht diese Möglichkeit überhaupt? Im Folgenden beleuchten wir diese Fragen genauer und erklären, was Sie wissen müssen.
Banken bieten kaum Chancen auf einem Kredit als Bürgergeld-Empfänger
Obwohl es nicht grundsätzlich verboten ist, können Bürgergeld-Bezieher kaum auf einen Kredit bei einer Bank hoffen. Banken fordern ein stabiles und gesichertes Einkommen, was Bürgergeld nicht bietet. Daher sind die Chancen auf eine Kreditzusage sehr gering.
Ein weiteres Hindernis ist der Schufa-Test, den Banken üblicherweise verlangen. Ein negativer Schufa-Eintrag macht einen Kredit nahezu unmöglich. Daher sollten Bürgergeld-Bezieher vorsichtig sein, um nicht auf unseriöse Online-Angebote hereinzufallen, die oft mit hohen Kosten oder versteckten Risiken verbunden sind. Welche Alternativen gibt es, wenn man als Bürgergeld-Bezieher dringend Geld benötigt?
Mögliche Lösung? Ein Kredit des zuständigen Job-Centers
Die einzige seriöse Option für Bürgergeld-Bezieher, die ein Darlehen benötigen, ist das Jobcenter. Der Antrag kann formlos beim zuständigen Jobcenter gestellt werden, aber es ist nicht so unkompliziert, wie es klingt. Anders als bei einem Bankkredit muss das Jobcenter-Darlehen zweckgebunden sein, wie das Bundesportal erläutert. Man kann also nicht einfach eine beliebige Summe anfordern, ohne anzugeben, wofür das Geld gebraucht wird.
Die Bundesagentur für Arbeit betont zudem, dass der Bedarf "unabweisbar" sein muss. Das bedeutet, dass ein Darlehen nur gewährt wird, wenn es für einen zwingenden Grund benötigt wird. Dies ist in folgenden Situationen der Fall:
- der Bedarf nicht aufgeschoben werden kann und deshalb ein Darlehen zur Vermeidung einer akuten Notsituation unumgänglich ist
- nicht absehbar ist, dass der Bedarf mit dem nächsten ausgestellten Regelsatz des Bürgergelds ausgeglichen werden kann
- es keine andere Möglichkeit gibt, den Bedarf zu decken (zum Beispiel über ein Gebrauchtwarenlager)
Typische Beispiele für einen unabweisbaren Bedarf:
- notwendige Reparaturen
- notwendige Anschaffungen (Winterkleidung für Kinder)
- Verschuldung durch Stromkosten
- Diebstahl oder Verlust (zum Beispiel durch einen Brand)
Wenn Sie ein Darlehen beim Jobcenter beantragen, müssen Sie also konkrete Gründe angeben und den dringenden Bedarf klar darlegen, um eine positive Entscheidung zu erhalten. Ist also ein unabweisbarer Bedarf gegeben, kann das Jobcenter den Antrag auf ein Darlehen gewähren.
Wie kann als Empfänger von Bürgergeld ein Kredit beim Job-Center beantragt werden?
Ein Darlehen beim Jobcenter kann zunächst formlos beantragt werden. Nach Eingang des Antrags wird das Jobcenter Kontakt aufnehmen, um mitzuteilen, welche Unterlagen benötigt werden, um den Antrag zu bearbeiten. In den meisten Fällen wird ein Kostenvoranschlag verlangt, um die Höhe des Darlehens festzulegen. Zudem muss nachgewiesen werden, dass der Bedarf unabweisbar ist.
Falls Bürgergeld-Bezieher über eigenes Vermögen verfügen, muss dieses zunächst für den entsprechenden Kauf verwendet werden, bevor ein Darlehen gewährt wird. Das Jobcenter wird genau den Betrag als Darlehen bewilligen, der zur Deckung des Bedarfs notwendig ist. Zudem ist das Darlehen zweckgebunden, was bedeutet, dass es ausschließlich für den genannten Bedarf verwendet werden darf. Das Jobcenter kann nach einem Kaufbeleg oder einer anderen Art von Nachweis fragen, um die korrekte Verwendung des Darlehens zu überprüfen.
Wie wird ein gewährter Kredit vom Job-Center als Bürgergeld-Empfänger getilgt?
Kommen wir zum Abschluss zur wichtigsten Frage, und zwar jener, wie ein, seitens des Job-Centers gewährter Kredit in Folge getilgt wird. Dabei steht am Anfang der Antwort auf diese Frage, die gute Nachricht, dass e sich bei diesen Krediten um sogenannte zinslose Kredite handelt. Der geschuldete Betrag bleibt also konstant und wächst nicht mit der Zeit. Trotzdem muss das Darlehen zurückgezahlt werden. Wenn weiterhin Bürgergeld bezogen wird, wird der fällige Betrag monatlich vom Regelsatz abgezogen.
Wurde nur ein Darlehen aufgenommen, beträgt die Rückzahlung zehn Prozent des Regelsatzes, und diese Abzüge beginnen ab dem ersten Monat nach Erhalt des Darlehens. Bei mehreren Darlehen können bis zu 30 Prozent des Regelsatzes einbehalten werden, bis die gesamten Darlehen getilgt sind.
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