Das Gros der deutschen Bundesbürger freut sich jedes Jahr, wenn der Bescheid zur Steuererklärung des Vorjahres ins Haus trudelt. Denn mit dem Erhalt verbunden, ist die Benachrichtigung, dass ein entsprechendes Steuerguthaben zur Auszahlung bereitsteht. Die Freude ist groß und sogleich stellt sich die Frage: Was tun mit dem zusätzlichen Geld? Eine Frage, die für Bürger mit laufenden
Krediten leicht zu beantworten ist: Sondertilgung. Und die Bereitschaft Sondertilgungen zu leisten, ist keine Seltenheit.
Laut Umfrage eines Anbieters für Online-Steuererklärungen, will gut jeder Zehnte seine Steuerrückzahlung für eine Sondertilgung nutzen. Doch was sind Sondertilgungen und worauf sollten Kreditnehmer bei der Nutzung der Angebotes „Sondertilgung“ achten? Schauen wir uns einzelne Aspekte hierzu im Detail an.
Was ist eine Sondertilgung und was bringt sie Kreditnehmern?
Wie bereits eingangs erwähnt werden Kredite durch monatliche Raten, deren Höhe in Relation zur Kreditsumme, Zinssatz und Laufzeit definiert ist, getilgt. Jedoch lassen sich mit Banken Vereinbarungen dahingehend treffen, den Kredit an sich durch entsprechende Sondertilgungen entweder vorzeitig zu tilgen, die Ratenhöhe zu reduzieren und / oder die Laufzeit deutlich zu verkürzen. Besteht eine solche Vereinbarung zur Leistung von Sondertilgungen ergeben sich hieraus für den Kreditnehmer deutliche Vorteile >>
• Das Ziel der Schuldenfreiheit wird deutlich schneller erreicht
• Die monatliche Belastung kann durch Reduzierung der Ratenhöhe gesenkt werden
• Die Laufzeit des Kredites wird verkürzt
• Die Höhe der Zinsbelastung fällt geringer aus
Es gilt zu beachten, dass die vorgenannten Punkte nicht in Summe erreicht werden können. Mit der Leistung von Sondertilgungen gilt es mit der kreditführenden Bank also immer abzuklären, welche der vorgenannten Ziele tatsächlich erreicht werden soll.
Sondertilgung leisten – Kredit Kosten senken
Sind Sondertilgungen bei einem laufenden Krediten immer möglich?
Ganz unabhängig davon, welche Ziele bei der Tilgung eines Kredites mittels Sonderzahlung erreicht werden soll, so stellt für Kreditnehmer nicht selten die Frage, ob dies überhaupt möglich ist. Die Antwort auf eine solche Frage ist ein klares „Ja“. Bei
klassischen Ratenkrediten sind außerplanmäßige Tilgungen während der Rückzahlung jederzeit und uneingeschränkt möglich. Dafür hat der Gesetzgeber Sorge getragen. So ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, dass Kreditnehmer Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen können.
Sondertilgung beim Kredit – der richtige Zeitpunkt
Um den bestmöglichen Nutzen aus der Möglichkeit einer Sondertilgung herauszuziehen, ist der Zeitpunkt der Sonderzahlung ein Kriterium, welches keinesfalls zu vernachlässigen ist. Dabei gilt, dass je später während der Kreditlaufzeit eine oder mehrere Sonderzahlungen geleistet werde, desto geringer fällt die mögliche Ersparnis bei den zu zahlenden Zinsen aus. Denn einmal gezahlte Zinsen innerhalb eines Darlehens lassen sich nicht mehr einsparen. Insofern gilt hier als Faustregel, dass je früher man als Kreditnehmer eine Sondertilgung innerhalb des Kreditverhältnisses leisten kann, desto schwerer fällt diese bei den ursprünglichen geltenden Kreditkosten ins Gewicht. Im Klartext, je früher man Sonderzahlungen leisten kann, desto größer ist vor allem die Zinsersparnis.
Stolperstein bei Sondertilgungen – die Vorfälligkeitsentschädigung
Doch Obacht: Die Möglichkeit der Sondertilgungen bei Darlehen können auch zu einer finanziellen Stolperfalle werden. Insbesondere dann, wenn die Bank Sonderzahlungen zwar zulässt, aber bei einer durch eine oder mehrerer solcher Zahlungen ermöglichte vorzeitige Beendigung des Kreditverhältnisses, finanzielle Verluste (Zinsverluste) zu beklagen hätte. Ein Verlust, denn viele Banken durch eine Klausel in den Darlehensverträgen zu vermeiden versuchen, indem ein sogenannte Klausel zur Vorfälligkeitsentscheidung eingebaut wird.
Jedoch gilt auch hier bei dem Vorhandensein einer solchen Klausel Ruhe zu bewahren: Gerade bei Verbraucherkrediten beziehungsweise generell Ratenkrediten sind die maximalem Kosten einer solchen Entschädigung durchaus überschaubar. Grund hierfür ist eine gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2010. Ab diesem Zeitpunkt hat der Gesetzgeber eine Deckelung eingeführt, welche besagt, dass Banken höchstens 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages als Gebühr einfordern dürfen. Das, unter der Prämisse, dass nur noch zwölf oder weniger Raten zu zahlen wären. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ist die Vorfälligkeitsentschädigung auf ein Prozent des Sondertilgungsbetrages begrenzt. In keinem Fall aber darf die Bank mehr verlangen, als ihr tatsächlich an Zinsen entgehen.
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Redakteur: Markus Gildemeister
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