Wer sich heute in Form eines Kredits Geld leiht, geht hier in der Regel ein vertraglich fixiertes Schuldverhältnis mit einem Gläubiger, also einem Kreditgeber ein. Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses verpflichtet sich der Kreditnehmer gegenüber der kreditgewährenden Person und / oder Institution, den geliehenen Geldbetrag im Rahmen dessen, was vertraglich vereinbart wurde, zurückzuführen. Was aber, wenn der Kreditnehmer, aus welchen Gründen auch immer, sich aus dem Schuldnerverhältnis befreien möchte, in dem er den laufenden Kredit an eine andere Person überträgt? Ist dies überhaupt möglich und falls diese Möglichkeit besteht, unter welchen Bedingungen?
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Kann man einen laufenden Kredit an eine andere Person übertragen?
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Anspruch auf Schuldnerwechsel bei einem Kredit besteht nicht
Grundsätzlich gilt, dass ein Schuldnerwechsel bei einem laufenden Kredit stets vom Wohlwollen des Kreditnehmers abhängt und hierzu keinerlei gesetzlicher Anspruch besteht. Der erste Schritt bei einem gewünschten Schuldnerwechsel besteht also darin den Kreditgeber hierüber zu informieren und die Gründe für den gewünschten Wechsel klar zu kommunizieren. Wird diesem Wunsch im Grundsatz wohlwollend begegnet, so gilt es die weiteren Schritte einzuleiten und dabei die folgenden Punkte zu beachten:
- 1.)Haftung für den Kredit bleibt bis zum Übertrag beim ursprünglichen Kreditnehmer
Bis der Schuldnerwechsel vollständig vollzogen ist, haftet der ursprüngliche Kreditnehmer, der den Kreditvertrag unterschrieben hat, gegenüber dem Kreditgeber weiter für die pünktliche und vollständige Rückzahlung des Darlehens.
- 2.)Neuer Kreditnehmer wird erneuter Bonitätsprüfung unterzogen
Eine Bank wird in der Regel bei einem Schuldnerwechsel auf einer erneuten Bonitätsprüfung bestehen, um die Kreditwürdigkeit des potentiellen neuen Schuldners zu prüfen. Die kreditgewährende Bank wird so sicherstellen, ob sich durch den Schuldnerwechsel das Ausfallrisiko des laufenden Kredites verändert und ggfs. Anpassungen der Kreditkonditionen vorschlagen oder den Schuldnerwechsel ablehnen.
Schuldnerwechsel bei Krediten stets vertraglich festlegen
Grundsätzlich gilt, dass ein Schuldnerwechsel bei einem laufenden Kredit stets vom Wohlwollen des Kreditnehmers abhängt und hierzu keinerlei gesetzlicher Anspruch besteht.
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Ist ein Schuldnerwechsel bei einem laufenden Kredit zwischen beiden Parteien vereinbart, so gilt es auf jeden Fall diesen Wechsel in der gleichen Form schriftlich zu fixieren wie es beim ursprünglichen Kreditvertrag geschehen ist. Mündliche Vereinbarungen sollten zum beiderseitigen Schutz generell vermieden werden. Sollte es, beispielsweise bei einem Wechsel des Bankberaters, zu Uneinigkeiten beziehungsweise Unklarheiten kommen, so besteht die Möglichkeit sich auf den, mit dem Schuldnerwechsel, angepassten Kreditvertrag und den darin belegten schriftlichen Vereinbarungen zu berufen.
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Redakteur: Markus Gildemeister
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