Die Situation: Im eigenen Beruf ist das Maximale erreicht und ein weiterer Karrieresprung ist aufgrund der eigenen Qualifikation nicht mehr möglich. Oder aber man ist zwar grundsätzlich im aktuellen Job gesichert, aber man fühlt nicht wirklich eine Herausforderung – es besteht das dringende Gefühl etwas „Neues“ machen zu wollen. Die Gründe, seine angestammte berufliche Position verändern, sich neuen beruflichen Herausforderungen stellen zu wollen beziehungsweise zu müssen, sind zweifelsohne sehr vielfältig. Und doch haben sie alle eine Gemeinsamkeit:
Bildung, Ausbildung und Weiterbildung kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Geld, das oft nicht vorhanden ist.
Und das völlig unabhängig davon, ob es sich hierbei um Fortbildungsmaßnahmen wie dem Abendstudium oder Maßnahmen zur Umschulung handelt – es muss finanziert werden. Vor allem dann, wenn es sich hierbei um Fort- und Weiterbildungen handelt, bei denen kein oder nur ein Teil des bisherigen Einkommens zur Verfügung steht. Hier muss also oftmals ein Kredit zur Finanzierung her. Doch welche Möglichkeiten bieten sich hier?
Wagen wir einen Blick auf die zwei gängigsten Situationen – dem berufsbegleitendem Studium als auch der Vollzeit-Umschulung.
Kredite bei Fortbildung und Abendstudium
Abendgymnasiasten und Nutzer des zweiten Bildungsweges gehen in der Regel einer Berufstätigkeit nach. Hieraus ergibt sich die Option einen regulären Kredit bei der Hausbank zur Finanzierung der beruflichen Fort-, Weiterbildung beantragen zu können. Wobei hier hinsichtlich der Vergabe eines solchen Kredits die gängigen Voraussetzungen hinsichtlich Höhe des monatlichen Einkommens, Bonität etc. gelten.
Zudem bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zusätzliche Möglichkeiten der finanziellen Förderung. Dazu gehört unter anderem:
• Weiterbildungsstipendien für berufsbegleitende Weiterbildungen, wie Sprachkurse oder Teilzeitstudiengänge, sowie Aufstiegsstipendien für Vollzeitstudiengänge.
• Bildungsprämie in Höhe von 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal aber 1.000 Euro für Berufstätige, deren Jahresbruttoeinkommen 20.000 Euro nicht übersteigt
• Meister-BAföG für Berufstätige, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung in Handwerk oder Industrie verfügen und ihren Meister machen wollen
Kredite für Umschüler in Vollzeit
Für Umschüler stellt sich die Kreditaufnahme allerdings etwas schwieriger dar. Häufig stellen öffentliche Mittel die einzige Form des Einkommens dar. Wenn also ein Kredit während der Umschulung gewünscht wird, sollte also in allererster Linie geprüft werden, inwieweit ein Anspruch auf einen staatlichen Förderkredit seitens der KfW Bank besteht.
Denn die KfW vergibt in vielen Fällen Umschulungskredite zu günstigen Konditionen. Der zentrale Vorteil eines Förderdarlehens für die Umschulung besteht darin, dass die Rückzahlung erst nach dem Abschluss der Bildungsmaßnahme beginnt.
Doch auch vereinzelte Banken verfügen über spezielle Kreditprogramme für Umschüler. Diese Banken betrachten die Teilnahme an einer Umschulungsmaßnahme als Zeichen für das aktive Bemühen um einen sicheren späteren Arbeitsplatz an und berücksichtigen bei ihren Entscheidungen das künftig zu erwartende Arbeitsentgelt. Jedoch gilt auch hier, dass die Vergabe eines solchen Kredit individuellen Einzelfall-Prüfungen unterliegt was beispielsweise die Zukunftschancen auf eine Anstellung im neu erlernten Beruf etc. angeht.
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