Minikredit-Rechner
Betrag
  100
€ 100
€ 1500
Laufzeit
Kredit 100 Effektiver Jahreszins
Zu zahlender Gesamtbetrag
Zahlbar am 01-01-0000 Sollzins 15%
2-Raten Option

Angaben gemäß §16 PAngV: Dieses Angebot basiert auf dem Minikredit. Fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%, Nettodarlehensbetrag von 100,00€ bis 3.000,00€, Gesamtbetrag von 101.57€ bis 3.047,16€, monatl. Raten von 50,79€ bis 1.523,58€, 1 bis 2 Raten, Laufzeit von 1 bis 2 Monaten. Bonität vorausgesetzt. Novum Bank Limited,The Emporium, C De Brocktorff Street, Msida, MSD 1421, Malta. Beispiel: Nettodarlehensbetrag von 400,00€, Gesamtbetrag 404,18€, monatl. Raten 404,18€, 1 Rate, Laufzeit 1 Monat, fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%.

Teilen Sie diesen Artikel auf:
22.12.2015

Kredite für Pflegezeit können keinen Anklang finden

Kredite

Es gibt Ideen und Maßnahmen, von denen man eigentlich annehmen muss, dass damit ein Bedürfnis einer nicht geringen Anzahl an Menschen bedient wird. So oder so ähnlich muss es wohl in den Köpfen jener gewählten Volksvertreter vorgegangen sein, als man sich mit der Idee beschäftigte Menschen, welche einen Angehörigen pflegen und dafür eine berufliche Auszeit nehmen müssen, den daraus entstehenden finanziellen Verlust, zu ersetzen. So brachte man also in den Haushaltsentwurf 2015 des Bundesfamilienministeriums einen Posten ein, der dem entsprechenden Personenkreis Zugang zu einem zinslosen Kredit ermöglichen sollte. Immerhin stehen mit dieser, nun in die Praxis umgesetzten Idee seit Anfang des Jahres 1,3 Millionen Euro Kreditvolumen zur Verfügung. Zinsloser Kredit vom Bund? Klasse – man sollte meinen, dass dies zu einem großen „Run“ auf dieses Kreditangebot geführt hat. Immerhin ließen sich somit die finanziellen Einbußen während der Pflegezeit zumindest halbwegs abfangen. Doch was ist seit Anfang des Jahres passiert? Man ahnt es: So gut wie gar nichts!

Wer Angehörige pflegt, kann zinslosen Kredit beantragen

Seit Jahresbeginn können Menschen, die einen Angehörigen pflegen und dafür ihren Rechtsanspruch der 6-monatigen Pflegezeit heranziehen, zudem einen zinslosen Kredit zum Ausgleich finanzieller Einbußen beim Bund beantragen. Somit sollen wie bereits erwähnt, die durch Aussetzung der beruflichen Tätigkeit, entstehenden finanziellen Ausfälle ausgeglichen werden können. Natürlich muss der gewährte Kredit nach Ablauf der 6-monatigen Pflegezeit auch in entsprechenden Raten zurückgezahlt werden.

Wenn dies jedoch nicht möglich sein sollte, aus welchen Gründen auch immer, der kann Gebrauch von einer sogenannten Härtefallregelung machen. So kann auf Antrag bei der entsprechenden Behörde die Rückzahlung des Darlehens gestundet werden, um eine besondere Härte für den Pflegenden zu vermeiden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eines teilweisen Darlehenserlasses oder eines Erlöschens der Darlehensschuld. Im Grunde also ein durchaus attraktives Angebot für Menschen, welche die Pflegezeit nutzen. Oder?

Kredite vom Bund für eine Pflegezeit werden nicht abgerufen

Das Angebot eines zinslosen Kredit scheint aber wohl doch nicht so attraktiv zu sein, wie es vielleicht auf den ersten Blick anmutet. Um das mal in Zahlen zu verdeutlichen: Von den seit Jahresanfang bereitstehenden 1,3 Millionen Euro wurden seit Jahresbeginn lediglich 146.543 Euro abgerufen. Weitere 134.880 Euro wurden bewilligt und stehen zur Auszahlung bereit. Stellt sich die Frage, warum ein solches zinsloses Kreditangebot offensichtlich keinen Anklang findet? Unter Politikern wird schon geurteilt, das sich bei diesem Angebot mal wieder um einen der klassischen „Rohrkrepierer“ aus dem Bundesfamilienministerium handelt. Doch ist es wirklich so einfach? Vielleicht liegt es einfach nur daran, dass viele Menschen schlicht und ergreifend keine Kenntnis über dieses Angebot eines zinslosen Kredit für die Pflegezeit haben? Zumindest scheinen Mitarbeiter des Ministeriums in die gleiche Richtung zu denken und kündigten nun an, dieses Angebot in der Öffentlichkeit präsenter darstellen zu wollen. Mehr Informationen zum Thema gibt es hier.

Redakteur: Markus Gildemeister

Teilen Sie diesen Artikel auf:
Zurück zur Blog-Übersicht