Wer einen Kredit benötigt, denkt dabei in allerster Linie an eine Bank als Anlaufstelle Nummer eins. Natürlich vorausgesetzt, dass man sich bereits für ein entsprechendes Kreditangebot entschieden hat. Was aber, wenn aus welchen Gründen auch immer, die traditionelle Hausbank die Vergabe eines Kredit verweigert? Weil entweder die grundsätzlichen finanziellen Rahmenbedingungen (befristeter Job, zu geringes Einkommen etc.) oder gar die SCHUFA dem geplanten Kreditvorhaben einen Strich durch die Rechnung machen? Die vermeintliche Lösung findet sich in solchen Fällen fast immer in den Weiten des Internet. Denn genau dort tummeln sich eine Vielzahl sogenannter Kreditvermittler, deren Kreditangebote sich exakt an jene Zielgruppe wenden. Das Problem an diesen zahlreichen Angeboten, welche sich oftmals als „Kredit ohne Schufa, „Schufafreie Kredite“ oder „Kredite trotz schlechter Bonität“ präsentieren, ist herauszufinden, was seriös ist und was nicht.
Im Dschungel der Kreditvermittler zurecht finden – aber wie?
In Märkten, in denen es kaum Kontrolle gibt, ist es als „Otto-Normalverbraucher“ schwierig sich zu orientieren. Für die ausgeübte Tätigkeit der Kreditvermittlung gibt es demnach vielerlei Bezeichnungen, die da reichen vom Allfinanzberater, dem Kreditberater, dem Finanz-Consultant, Kreditlotsen etc…
Allen gemein hingegen ist, dass sie mit dem Angebot der „schufa-freien Kredite“ werben. Um jedoch nicht auf unseriöse Angebot hereinzufallen, sollte man die unterschiedlichen Geschäftsmodelle als auch seine Rechte in Problemfällen mit Kreditvermittlern kennen. Im Grunde können die Kredit-Angebote als auch deren Anbieter grob in drei Gruppen aufgeteilt werden:
- Vermittler von Allgemein-Verbraucherdarlehen
- Erbringer von entgeltlichen beziehungsweise unentgeltlichen Servicedienstleistungen und
- Vermittler von unentgeltlichen Finanzierungen, den sogenannten Null-Prozent-Finanzierungen
Soweit die Eingrenzungen beim Thema Kreditvermittler beziehungsweise Kreditvermittlungen. Doch das Fatale ist, dass es bei diesem Geschäft um ein kaum reguliertes Geschäft handelt.
Fachkenntnisse, Qualifizierungen, Zulassungen bei Kreditvermittlern? Oftmals Fehlanzeige
Fakt ist, das die Gesetzgebung im Grundsatz für jede der genannten Gruppen gewisse gesetzliche Rahmenbedingungen hinsichtlich des Nachweises von Fachkenntnis, der Zulassung nach Gewerbeordnung als auch hinsichtlich der Pflicht zur Aufklärung des Kreditsuchenden vorgibt.
Jedoch zeigt die Realität, dass, ob nun Kreditvermittler, Dienstleister oder Händler, für die Tätigkeit der Kreditvermittlung lediglich eine einfache oder gar keine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung erforderlich ist. Eine qualifizierte Erlaubnis, mit der Sach- und Fachkenntnisse nachgewiesen werden müssen, ist für die Kreditvermittlung keine Voraussetzung, um dieses „Geschäft“ auszuüben.
Was, in klaren Worten ausgedrückt, Folgendes bedeutet: Ein Jeder, der sich bisher nicht betrügerisch verhalten hat, kann in Deutschland eine Erlaubnis zur Vermittlung von Raten- und Rahmenkrediten erhalten. Qualifikation durch eine Ausbildung im Finanzwesen? Nicht nötig!
Verbraucherrechte bei Kreditvermittlern? Leider nicht existent
Ein Umstand, der im „Schadensfall“ den Verbraucher im Regen stehen lässt, Denn es bedeutet, dass Verbraucher gegenüber Vermittlern sogenannter „Schufafreier Kredite“ keinen Anspruch auf Qualität bezüglich Beratung, Aufklärung und Fachkenntnis des Vermittlers haben. Nun wäre es natürlich nicht fair generell alle Kreditvermittler als unqualifiziert oder gar betrügerisch darzustellen, jedoch zeigt sich hier, dass das Geschäft mit der Kreditnot und den damit verbundenem Angebot „schufafreier Kredite“ ein graues Geschäft ist und wohl auch noch einige Zeit bleiben wird.
Redakteur: Markus Gildemeister
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