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Angaben gemäß §16 PAngV: Dieses Angebot basiert auf dem Minikredit. Fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%, Nettodarlehensbetrag von 100,00€ bis 3.000,00€, Gesamtbetrag von 101.57€ bis 3.047,16€, monatl. Raten von 50,79€ bis 1.523,58€, 1 bis 2 Raten, Laufzeit von 1 bis 2 Monaten. Bonität vorausgesetzt. Novum Bank Limited,The Emporium, C De Brocktorff Street, Msida, MSD 1421, Malta. Beispiel: Nettodarlehensbetrag von 400,00€, Gesamtbetrag 404,18€, monatl. Raten 404,18€, 1 Rate, Laufzeit 1 Monat, fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%.

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09.09.2021

EU plant Neuregelungen beim Verbraucherschutz für Kredite

Europäische Union plant aufgrund steigenden Konsums im Internet deutliche Anpassungen beim Verbraucherschutz. Die geplante Neuregelung betrifft neben den zahlreichen Online-Marktplätzen vor allem Anbieter von Krediten. Die Details zum Vorhaben der EU.
EU plant Neuregelungen beim Verbraucherschutz für Kredite
Es ist mal wieder soweit: Die Europäische Kommission sieht sich aufgrund entsprechender Marktanalysen gezwungen an den Regeln des Verbraucherschutzes zu „schrauben“. Bedeutet, dass die bisher, seit nunmehr 13 Jahren geltenden Regelungen aufgrund veränderter Marktsituationen zu Gunsten eines höheren Verbraucherschutzes deutlich angepasst, ergo verschärft werden sollen. Hintergrund ist die zunehmende Verlagerung von Geschäftstätigkeiten ins Internet.

Zunehmender Konsum im Internet macht Neu-Regelung erforderlich

Gerade aufgrund der Corona-Krise verzeichnete die Online-Branche in den letzten 2 Jahren ein erhebliches Wachstum. Die so entstandene Zunahme des digitalen Handels führte jedoch auch dazu, dass Online-Anbieter das Thema Verbraucherschutz nach Auffassung der EU immer weniger ernst nehmen. So sei erkennbar dass sich die Anforderungen an einen modernen Verbraucherschutz verändert haben und entsprechende Anpassungen nun an der Zeit seien.

Neben geplanten Änderungen an Online-Marktplätze betreffen diese vor allem auch Anbieter von Online-Krediten und insbesondere jene, die Minikredite anbieten. Wobei die geplanten Neu-Regelungen insbesondere ein bisher kaum beeinflusstes Geschäftsfeld vieler Minikredit-Anbieter betreffen soll. Denn die Experten der EU, was den Verbraucherschutz betrifft, wollen, dass künftig alle geltenden Transparenz- und Schutzregeln auch für Kleinkredite unter 200 Euro gelten sollen.

Damit werden Dispokredite, Minikredite und Leasingverträge den neuen Regeln unterworfen. Zu der wesentlichsten Veränderungen zählt, das Kreditnehmer generell – unabhängig von der Höhe des in Anspruch genommenen Kredits – deutlich schneller und somit früher von ihrem Geldinstitut vor zu hohen Belastungen gewarnt werden, wenn eine Rückzahlung absehbar schwierig wird.

Die Begründung der EU-Verantwortlichen: Seit der letzten Reform des Regelwerks vor 13 Jahren seien die Möglichkeiten, mit mobilen Endgeräten mit nur wenigen Klicks einen Kredit zu beantragen, so rasant gestiegen, hieß es in Brüssel, dass das Risiko einer Überschuldung immer akuter werde. Hier will die EU-Behörde bessere Information erreichen.

Zugleich sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, Obergrenzen für Zinsen und die Gesamtkosten eines Kredites festzulegen, um zu verhindern, dass die Verbraucher in eine Schuldenfalle stolpern. So äußert sich der EU-Abgeordnete und Finanzpolitiker Markus Ferber (CSU) zur geplanten Neureglung wie folgt:. „In der Anlageberatung gibt es für Banken und Finanzberater extrem strikte Vorschriften, während es viele Online-Anbieter mit den Verbraucherschutzvorschriften nicht so genau nehmen. Dem muss mit entsprechende Neuregelungen begegnet werden“ .

Neureglung des EU-weiten Verbraucherschutzes kann landesbezogen dauern

Allerdings hat das ganze Vorhaben zur Neuregulierung des Verbraucherschutzes auf europäischer Ebene durchaus einen Haken. Denn während die neuen Auflagen für Produkte von der Kommission als Verordnung und damit schnell erlassen werden könnten, benötigt eine Anpassung der Verbraucher-Kreditrichtlinie die Zustimmung der Mitgliedstaaten. Es wird also noch dauern, bis deren Bestimmungen in die nationalen Gesetze übernommen werden. Zumal hier an der einen oder anderen Stell durchaus noch ein Veto zu erwarten ist.
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Redakteur: Markus Gildemeister

Markus Gildemeister

Markus Gildemeister ist seit rund 10 Jahren freiberuflicher Redakteur und bei Cashper Hauptverantwortlicher für unseren Finanzblog. Markus generelles Interesse gilt der Finanzwelt sowie der FinTech Szene. Neben seiner redaktionellen Aktivität bei uns betreibt er selbst mehrere, erfolgreiche Finanzportale. Zudem ist er Gastautor und Kolumnist in deutschen (u.a Focus.de) sowie zahlreichen US-amerikanischen Investment-Portalen (Investing.com / Stockopedia.com etc.)