Nein – nicht wirklich. Zumindest nicht, wenn man den Prognosen zahlreicher Wirtschaftsauskunfteien und Finanzexperten Glauben schenkt, denn die malen, was die zukünftige finanzielle Leistungsfähigkeit der deutschen Bundesbürger angeht, ein wirklich dunkles Szenario. Und sie können es bis dato sogar durchaus mit validen Zahlen aus dem 1. Halbjahr 2020 belegen. So beispielsweise die Wirtschaftsauskunft CRIFBürgel in ihrem aktuellen Halbjahres-Bericht. Die Kernaussage dieses Berichts? Nach zehn Jahren sinkender Fallzahlen werden die Privatinsolvenzen 2021 wieder deutlich steigen.
Denn genau darauf weisen die Auswertungen entsprechender Daten der Wirtschaftsauskunftei Crifbürgel hin. Nach Angaben der Wirtschaftsauskunft basiert der Anstieg zu einen auf einer aktuellen Gesetzesänderung, die in diesem Jahr wirksam geworden ist, zum anderen aber auch an den Folgen der Corona-Pandemie
Prognose: Privatinsolvenzen werden sich 2021 im Vergleich zum Vorjahr verdoppeln
Im ersten Quartal 2021 sei die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 56,5 Prozent gestiegen. In den ersten drei Monaten des Jahres gab es demnach 31.821 private Insolvenzen. Im ersten Quartal 2020 waren es nur 20.328. Im weiteren Jahresverlauf dürfte sich dieser Trend fortsetzen. So erwarten die Experten der Wirtschaftsauskunft bis zum Jahresende 2021 rund 110.000 gemeldete Privatinsolvenzen, was letztendlich einer Verdoppelung der insgesamt 56.324 Fälle im Vergleich zum Vorjahr entspräche.
Änderung und Reform des Insolvenzgesetzes verfälscht Realität
Einen massiven Grund für den Anstieg sieht der Geschäftsführer der Wirtschaftsauskunft vor allem in einer neuen gesetzlichen Regelung:
"Der deutliche Anstieg an Insolvenzen ist derzeit vor allem darauf zurückzuführen, dass viele Privatpersonen letztes Jahr entsprechende Anträge zurückgehalten haben. Sie wollten von einer Gesetzesreform profitieren, die Betroffenen von Privatinsolvenzen künftig, statt wie bisher nach sechs, schon nach drei Jahren eine Restschuldbefreiung ermöglicht.“
Um von der Gesetzesänderung zu profitieren, hätten viele Betroffene mit ihrem Insolvenzantrag gewartet, bis die Reform verabschiedet ist. Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre wird rückwirkend auch für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Damit können auch Schuldner bei einem wirtschaftlichen Neuanfang unterstützt werden, die durch die Covid-19-Pandemie in die Insolvenz geraten sind.
Die unmittelbar von der Corona-Pandemie verursachte Insolvenzwelle werde nach Einschätzung der Experten dann ab dem 2. Halbjahr 2021 einsetzen und bis in das Jahr 2022 hineinreichen. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie seien nicht nur für Beschäftigte im Niedriglohnbereich existenzbedrohend, sondern auch im mittleren Einkommensbereich deutlich spürbar. Viele Arbeitnehmer waren zumindest vorübergehend in Kurzarbeit und mussten Einkommenseinbußen hinnehmen.
Für die nächsten Monate rechnet Crifbürgel auch weiterhin mit einem Anstieg Arbeitslosigkeit. Dadurch bleibe Betroffenen weniger Geld, um ihre laufenden Kredite, Mieten, Rechnungen und Finanzierungen zu bezahlen. Deshalb dürfte die Zahl überschuldeter Haushalte und damit auch die Zahl der Privatinsolvenzen weiter steigen. Düstere Prognose also.
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