Oftmals steht hier diesem wohlgemeinten Ratschlag auch eine entsprechende Selbsterfahrung, welche die Eltern einem als Sohn oder Tochter durch eben jenen Ratschlag gern ersparen möchten. Und doch zeigt die Realität, dass die Bereitschaft Freunden und Verwandten in finanziellen Notsituationen helfen zu wollen, sehr hoch ist. Schließlich möchte niemand eine Person, welche Ihm nahe steht in irgendeiner Form „leiden“ sehen. Schon gar nicht dann, wenn man als Freund in der Lage eben jenem vertrauten Menschen durch eine vermeintliche „kleine Geste“ der finanziellen Unterstützung helfen zu können. Was ist schon dabei, Freunden, guten Bekannten und Familienmitgliedern mit einem Privatkredit auszuhelfen? Im Grund ist dagegen natürlich nichts einzuwenden. Vorausgesetzt, man sich sichert als privater Kreditgeber entsprechend ab.
Der Privatkredit bietet Vorteile, aber auch Gefahren
Wer Freunde und / oder Verwandte nach einem Privatkredit fragt, hat dafür in der Regel gute Gründe. Zum Einen führen Freunde keine Schufa-Abfrage durch, zum Anderen sind Sie großzügiger bei Rückzahlungen und verlangen zudem in den allerseltensten Fällen irgendwelche Zinsen geschweige denn Kreditsicherheiten. Insofern stellt das Thema „günstig Geld leihen“ von Freunden aus Sicht des Kreditnehmers die Optimal-Lösung dar. Ganz anders die Situation für den Geber des Privatkredit. Den schlimmsten Fall angenommen, dass der Privatkredit nicht wie vereinbart zurückgezahlt wird, ist dies gleichbedeutend mit dem Verlust des Gelds UND der bis dato vielleicht sehr innigen Freundschaft. Was dann zumeist in einem intensiv geführten Streit ausartet und dabei nicht selten vor dem Richter landet. Mit dem Ergebnis, dass der Richter für den Kreditnehmer entscheidet, wenn nicht von Seiten des Gläubigers irgendwelche schriftlichen und somit rechtsverbindlichen Vereinbarungen mit dem Schuldner vorgelegt werden können.
Ein Vertrag beim Privatkredit verhindert etwaige Streitigkeiten
Womit deutlich wird, dass bei der Vergabe eines Privatkredit gewisse Regeln gelten sollten. Allem voran gilt auch bei einem Kredit unter Freunden, dass hier schriftliche Vereinbarungen in Form eines Kreditvertrag gelten sollten. Hier reichen auch einfache Muster-Kreditverträge zwischen Privatpersonen, welche kostenlos aus dem Internet geladen werden können. Ein Gang zum Anwalt oder Notar ist also nicht zwingend nötig. Schon gar nicht, wenn es sich um eine überschaubare Kreditsumme und einer kürzeren Kreditlaufzeit handelt. Wichtig ist, dass bei einem Kreditvertrag zwischen Privatpersonen die wichtigsten Punkte eines Kreditgeschäfts festgehalten sind. Dazu gehören natürlich die Höhe der verliehenen Summe, der Auszahlungs- und Rückzahlungstermin sowie der Zinssatz (falls vereinbart). Möchte man als privater Kreditgeber sich darüber hinaus absichern, weil beispielsweise die Höhe der Kreditsumme erheblich ist, so sollte man sich in dem Vertrag auch Sicherheiten vom Darlehensnehmer übereignen lassen – etwa das Auto. Dies kann durch Übergabe des Fahrzeugbriefs an den Darlehensgeber geschehen. So ist gewährleistet, dass der Pkw nicht verkauft werden kann und auch wirklich als Sicherheit zur Verfügung steht, sollte der Schuldner das Darlehen nicht zurückzahlen können.
Privatkredite niemals bar auszahlen, sondern überweisen
Eine weitere Absicherung sollte dahingehend erfolgen, den gewährten Privatkredit immer zu überweisen und nicht bar auszuzahlen. Auch wenn es heißt, das nur bares Wahres sei, so birgt auch dies Gefahren für den Kreditgeber. So raten Anwälte zu diesem Vorgehen aus folgendem Grund: Wer in der Überweisung
„Darlehen“ als Verwendungszweck angibt, kann im Streitfall unbestreitbar belegen, dass der Empfänger des Betrages eben jenes Geld schuldet – und dass es sich nicht um eine Schenkung handelte.
Redakteur: Markus Gildemeister
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