Ein jeder Verbraucher, der bereits einmal einen Kredit aufgenommen hat oder aber zumindest vorhatte einen solchen aufzunehmen, kennt den Satz des Bankberaters: Möchten sie den Kredit absichern? Gemeint ist damit allgemeinhin, dass Angebot eine sogenannte Restschuldversicherung abzuschließen. Nun mag sich der eine oder andere Verbraucher an dieser Stelle durchaus die Frage des „Wieso, weshalb, warum?“ gestellt haben. Offiziell wird die Antwort hieraus wohl immer lauten, dass eine solche Versicherung vor un-planbaren Ereignissen wie Arbeitslosigkeit etc., die zu Problemen bei der Kredittilgung führen können, schützt. Doch hinter vorgehaltener Hand wird die Antwort zumeist lauten: Weil die Bank an solche einer Versicherung gutes Geld in Form einer Provision verdient!
Und genau diesen, teils ausufernd hohen Provisionszahlungen, will die Regierung nun einen Riegel vorschieben. So hat sich die Regierung darauf geeinigt, Provisionen für den Abschluss von Restschuldversicherungen zu deckeln. Konkret heisst dies, dass als Provision lediglich 2,5 Prozent des durch die Versicherung abgesicherten Kredits verlangt werden dürfen.
Bis zu 70 % Provision für die Bank bei Vermittlung einer Restschuldversicherung
Dass eine solche Deckelung der Provisionen bei den Restschuldversicherungen durch den Gesetzgeber dringend notwendig war, zeigt ein Blick in die Praxis. So ergaben Marktanalysen der Finanzaufsicht Bafin, dass Kreditinstitute, die die Darlehen ausgaben, von den Versicherungsunternehmen außergewöhnlich hohe Provisionen für die Vermittlung von Restschuldversicherungen einstrichen. So kam heraus, dass auf entsprechende Nachfrage der Bafin bei
- zwölf Banken, dass diese Banken rund 50 Prozent der Versicherungsprämie erhalten.
- sieben weiteren, befragten Banken lag die Provision sogar über 50 Prozent
- in Ausnahmefällen sogar bei mehr als 70 Prozent
Und es ist für beide Seiten, also Banken und Versicherungen ein mehr als lohnenswertes Geschäft, denn nach Schätzungen wird für rund 30 Prozent der Darlehensverträge eine Restschuldversicherung abgeschlossen. Insgesamt haben die Versicherungsunternehmen Restschuldversicherungsverträge mit 8,2 Millionen versicherten Personen im Bestand. Und ob der neuen geplanten Deckelung der Provisionen für diese Versicherungsverträge darf es somit nicht wundern, dass die Branche nebst Vermittler Sturm gegen dieses Vorhaben der Regierung läuft!
Versicherungsbranche läuft Sturm gegen die Provisionsdeckelung
So beschwert sich die Branche im Tenor, dass der Gesetzesentwurf einem „einem Verkaufsverbot gleich komme und drohe den Markt für Restschuldversicherungen in Deutschland zu zerstören“. Und liefert auch gleich eine Argumentation hinterher, die da lautet, dass man mit einer geplanten Deckelung von 2,5 Prozent und einer gleichzeitigen Beschränkung auf eine reine Abschlussprovision schlicht nicht kostendeckend arbeiten könne. Einen entsprechenden Beleg hierzu wurde seitens Branchenvertretern bis dato jedoch nicht geliefert.
Positives Feedback kommt von Verbraucherschützern
Verbraucherschützer begrüßen die Initiative. „Es ist gut, dass der Deckel für Provisionen bei Restschuldversicherungen nun kommt“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Die aus ihrer Sicht massiven Exzesse im Vertrieb und beim Verkauf ließen sich so abmildern. Aber die Art und Weise, wie wenig am Kundenbedarf orientiert Restschuldversicherungen verkauft werden, bleibe eine Baustelle.
Fazit
Auch wenn die Gesetzesinitiative begrüßenswert ist, so sollte dennoch jeder Verbraucher beim Vorhaben einen Kredit aufzunehmen sich im Vorfeld des Bankgesprächs mit dem Thema Restschuldversicherungen ausführlich beschäftigen. Denn die Erfahrung zeigt auch, dass viele Versicherungsverträge aus einem zeitlichen Druck heraus und in blindem Vertrauen zum Bankberater abgeschlossen werden.
Zurück zur Blog-Übersicht