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Kredit 100 Effektiver Jahreszins
Zu zahlender Gesamtbetrag
Zahlbar am 01-01-0000 Sollzins 15%
2-Raten Option

Angaben gemäß §16 PAngV: Dieses Angebot basiert auf dem Minikredit. Fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%, Nettodarlehensbetrag von 100,00€ bis 3.000,00€, Gesamtbetrag von 101.57€ bis 3.047,16€, monatl. Raten von 50,79€ bis 1.523,58€, 1 bis 2 Raten, Laufzeit von 1 bis 2 Monaten. Bonität vorausgesetzt. Novum Bank Limited,The Emporium, C De Brocktorff Street, Msida, MSD 1421, Malta. Beispiel: Nettodarlehensbetrag von 400,00€, Gesamtbetrag 404,18€, monatl. Raten 404,18€, 1 Rate, Laufzeit 1 Monat, fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%.

Wissenswertes
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31.07.2018

Rechte und Pflichten als Kreditnehmer

Wer einen Kredit aufnimmt und erhält, freut sich über die frische Liquidität und die Möglichkeit langersehnte Anschaffungen zu tätigen. Doch ergeben sich daraus neben den Rechten auch entsprechende Pflichten, die es als Kreditnehmer gilt zu kennen. Andernfalls können unliebsame Überraschungen drohen.
Wenn ein Kredit aufgenommen wurde, gilt für die kreditgewährende Bank, dass auch sie gewissen Pflichten, aus denen sich also die Rechte als Kreditnehmer ableiten, nachkommen muss.

Ein Kredit – egal ob es sich dabei um einen Minikredit oder beispielsweise auch um einen Immobilienkredit handelt – ist eine praktische Sache und in den meisten Fällen auch problemlos zu erhalten und zurückzuzahlen. Jeder Verbraucher, der einen Kredit aufnimmt, sollte aber wissen, dass er mit der Kreditaufnahme einen verbindlichen Vertrag eingeht, aus dem sich zwangsweise auch diverse Rechte und Pflichten ergeben, die für den Kreditnehmer gelten, bzw. denen er nachkommen muss. Bevor ein Kredit aufgenommen wird, sollte sich ein Überblick über diese Rechte und Pflichten verschafft werden.

Kreditaufnahme und die Rechte von Kreditnehmern

Wenn ein Kredit aufgenommen wurde, gilt für die kreditgewährende Bank, dass auch sie gewissen Pflichten, aus denen sich also die Rechte als Kreditnehmer ableiten, nachkommen muss. Diese sind >>

  • Fristgerechte Auszahlung der Kreditsumme

    Das erste und wichtigste Recht für den Kreditnehmer ist natürlich das Recht auf eine fristgerechte Auszahlung der Kreditsumme. Ein in Schriftform geschlossener Kreditvertrag (nur ein solcher gilt als rechtskräftig; elektronisch oder fernmündlich geschlossene Kreditverträge sind aufgrund mangelnder Form nichtig. Jedem Kreditnehmer muss vonseiten der Bank außerdem eine Zweitschrift oder Kopie des geschlossenen Vertrages ausgehändigt werden) garantiert dem Kreditnehmer, dass der Kreditgeber die exakte zugesagte Summe auszahlt. Der rechtliche Anspruch gilt, sobald die erforderlichen Unterlagen von beiden Parteien unterzeichnet und eingereicht wurden.

  • Informationsrecht
  • Jeder Kreditnehmer verfügt über ein laufendes Informationsrecht. Das bedeutet, dass er sich stets bezüglich seiner geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen sowie hinsichtlich der noch ausstehenden Kreditsumme erkundigen darf. In vielen Fällen versenden Kreditinstitute, weil sie wissen, dass Kreditnehmer gerne über ihren Kontostand und die noch ausstehende Darlehenssumme informiert werden, sowieso mindestens einmal pro Jahr eine Aufstellung über geleistete Zinsen sowie Tilgungsleistungen. Auch der Darlehensstand ist aus diesen Zusendungen immer ersichtlich.


lassen Sie sich beraten, bevor Sie einen Kredit aufnehmen

  • Kostentransparenz

    Die Art des Kredites, die Höhe der Kreditsumme, die Laufzeit des Kredites, die zu stellenden Sicherheiten und die zu zahlenden Zinsen sind im Kreditvertrag geregelt. Das bedeutet auch, dass die genauen Kosten, die mit der Aufnahme eines Kredites einhergehen, im Vertrag geregelt und für den Kreditnehmer absolut transparent sein müssen. Somit darf es etwa keine versteckten Zinsen oder sonstige Zusatzkosten geben. Auch die Bearbeitungsgebühr, die noch vor einigen Jahren von vielen Banken verlangt wurde und die zwischen 1,0 und 3,5 Prozent der Darlehenssumme betrug und die für beispielsweise für den Verwaltungsaufwand oder die Bonitätsprüfung verlangt wurde, gibt es nicht mehr. Der Bundesgerichtshof entschied 2014, dass diese zusätzlichen Kosten unzulässig sind.

    Eine Ausnahme bildet übrigens die sogenannte Restschuldversicherung. Wird auf Wunsch des Kreditnehmers zum Kredit eine Restschuldversicherung abgeschlossen, so fallen die Kosten für ebenjene zusätzlich an. Allerdings gilt dann im Umkehrschluss auch, dass – sollte die Bank vom Kreditnehmer den Abschluss einer RSV verlangen – die Kosten auf den Effektivzins aufzuschlagen sind.

  • Herausgabe von hinterlegten Sicherheiten nach vollständiger Rückzahlung

    Nach einer vollständigen und ordnungsgemäßen Rückzahlung des besicherten Kredites, muss der Kreditgeber dem Kreditnehmer die hinterlegten Sicherheiten wieder aushändigen, bzw. er muss sie ihm „übertragen“. Unter anderem betrifft dies etwa die Rückgabe hinterlegter Fahrzeugbriefe oder anderer Wertgegenstände. Der Kreditnehmer ist außerdem in gleicher Weise dazu berechtigt, bei einem abbezahlten Grundschuldkredit eine Löschungsbewilligung für die eingeräumte Grundschuld von der Bank einzufordern. Auch die Erstellung von Versicherungspolicen kann – sofern diese Bestandteile der Vertragsvereinbarungen waren – nach der Tilgung des Darlehens vom Kreditgeber verlangt werden.

  • Widerrufsrecht

    Wer als Privatperson einen Kredit jeglicher Art aufnimmt, hat immer die Möglichkeit den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Auch dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings gibt es auch einige Banken, die deutlich längere Widerrufsfristen gewähren. Auch für die sogenannten Null-Prozent-Finanzierungen gilt das Widerrufsrecht. Ausnahmen können hinsichtlich des Widerrufsrechts Arbeitgeberdarlehen, Förderdarlehen oder auch Kredite mit extrem kleinen Beträgen oder auch kurzen Laufzeiten – beispielsweise bis zu drei Monaten – bilden.
    Widerrufen werden kann prinzipiell schon mit einer einfachen Benachrichtigung über diesen Wunsch per Mail. Wer einen Kredit widerrufen hat, kann das geliehene Geld anschließend innerhalb von 30 Tagen an den Kreditgeber zurückzahlen. Allerdings sind auch in dieser Hinsicht alle Banken unterschiedlich kulant. Kreditgebern ist es erlaubt, für den Zeitraum zwischen Geldeingang und Rückzahlung Zinsen zu verlangen, welche auf den Tag genau berechnet werden. Viele Banken verzichten jedoch auch auf jene Beträge.


Innerhalb von 14 Tagen kann das Kreditvertrag widerrufen werden

Als Privatperson kann grundsätzlich jeder Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. fotolia.de © Stockfotos-MG (#134325308)

  1. Vorzeitige Kreditablösung

    Die frühzeitige Zurückzahlung ist die gängigste Form der vorzeitigen Kreditablösung. Sie bezeichnet das Recht oder die Möglichkeit, ein bestehendes Darlehen in seiner aktuellen Form aufzulösen, um damit im Regelfall günstigere Zinsen für eine Finanzierung nutzen zu können. Auch die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Kreditnehmers kann ein Einflussfaktor sein, der die Entscheidung für eine frühzeitige Rückzahlung beeinflusst.

    Es bestehen generell für Kreditnehmer mehrere Möglichkeiten, sich von dem Kredit wieder zu lösen. Infrage kommen:

    1. Die Umschuldung eines bestehenden Kredites ohne Kündigungswirkung
    2. Der Widerruf der Erklärung auf Abschluss eines Kreditvertrags
    3. Die Kündigung eines bestehenden Kreditvertrag

    Die Vereinbarung einer Umschuldung mit der Bank stellt neben der Kündigung die zweite, etwas unüblichere, aber dennoch legitime Möglichkeit der Ablösung eines bestehenden Kredites dar. In vielen Fällen bedarf es für eine Umschuldung keiner vorherigen Kündigung. Stattdessen wird der bisherige Kredit auf neuer Grundlage weitergeführt. Es liegt dann anstatt einer Kündigung des Vertrags eine einvernehmliche Vertragsänderung vor. Die Umschuldung kann dabei die Vereinbarung eines dem Kreditnehmer günstigeren Zinssatzes betreffen oder auch zum Ziel haben, mehrere Darlehensverbindlichkeiten zu einem Kredit zusammenzufassen.

Folgen einer vorzeitigen Kreditablösung

Bei der Kündigung eines üblichen Ratenkredits besteht, anders als bei grundpfandrechtlich gesicherten Krediten, keine finanzielle Ausgleichspflicht in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung. Dennoch finden sich in den Darlehensbedingungen von Kreditinstituten hin und wieder Klauseln, welche auch bei einer vorzeitigen Ablösung eines einfachen Verbraucherkreditvertrags die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorsehen. Da diese für Ratenkredite gesetzlich auch nicht untersagt sind, können Kreditinstitute diese Kraft des Grundsatzes der Vertragsfreiheit ihren Kreditverträgen zugrunde legen.

Die Pflichten von Kreditnehmern

Nachdem klar ist, welche Rechte ein Kreditnehmer hat beziehungsweise für sich beanspruchen kann, so gilt natürlich auch hier dass im Umkehrschluss auch Pflichten im Rahmen eines Kreditgeschäfts für den Darlehensnehmer entstehen. Diese sind >>

  • Auskunftspflicht bei Antragstellung (Bonitätsauskunft), Wahrheitspflicht

    Wer einen Kredit aufnehmen möchte, muss seitens des Kreditinstitutes als kreditwürdig gelten. Die Kreditwürdigkeit, meist Bonität genannt, stellt somit die Fähigkeit und Bereitschaft eines Kunden dar, seine zukünftigen Zahlungsverpflichtungen vollständig und fristgerecht zu erfüllen. Als kreditwürdig gilt damit im Normalfall derjenige, bei dem die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass ein aufgenommener Kredit auch planmäßig zurückgezahlt werden kann. Die Bonitätsauskunft, die im Rahmen einer Bonitätsprüfung erstellt wird, gibt Auskunft über die genaue Bonität eines Kreditnehmers und somit auch über die Wahrscheinlichkeit des Ausfallrisikos.

    Der Kreditnehmer ist weiterhin verpflichtet, dass alle Angaben, die er im Rahmen der Kreditvergabe macht, der Wahrheit entsprechen. Nur so können Kreditgeber eine notwendige und ausführliche Risikobewertung durchführen. Zu dieser wiederum sind Kreditgeber verpflichtet – denn Kredite dürfen, gesetzlich vorgeschrieben, nur bei ausreichender Sicherheit vergeben werden. Fast jede Information über den Kreditnehmer ist für den Kreditgeber hierbei auch eine Information über ein Risiko. Seien es die die Vermögens- und Einkommensverhältnisse, die persönlichen Daten zu den Familienverhältnissen oder etwa auch die berufliche Stellung eines Kreditnehmers – all das kann mehr oder weniger sicher oder unsicher sein und Risiken für die Solvenz beinhalten. Hinsichtlich der beruflichen Stellung denke man etwa an den unterschiedlichen Schutz verschiedener Arbeitsverhältnisse zum Beispiel gegen den Verlust einer beruflichen Position.
    Entsprechen die Angaben des Kreditnehmers im Kreditvertrag nicht der Wahrheit, stellt dies im Zweifelsfall einen erheblich strafrechtlichen Tatbestand, wie Betrug (Kreditbetrug) dar. Dieser wird daher auch laut Strafgesetzbuch mit entsprechend hohen Strafen bedroht.

    Die Vereinbarung einer Umschuldung mit der Bank stellt neben der Kündigung die zweite, etwas unüblichere, aber dennoch legitime Möglichkeit der Ablösung eines bestehenden Kredites dar. In vielen Fällen bedarf es für eine Umschuldung keiner vorherigen Kündigung. Stattdessen wird der bisherige Kredit auf neuer Grundlage weitergeführt. Es liegt dann anstatt einer Kündigung des Vertrags eine einvernehmliche Vertragsänderung vor. Die Umschuldung kann dabei die Vereinbarung eines dem Kreditnehmer günstigeren Zinssatzes betreffen oder auch zum Ziel haben, mehrere Darlehensverbindlichkeiten zu einem Kredit zusammenzufassen.

Mit der Unterschrift unter dem Kreditvertrag bestätigt der Kreditnehmer das Kredit

Mit der Unterschrift unter dem Kreditvertrag bestätigt der Kreditnehmer, alle Angaben wahrheitsgemäß getroffen zu haben und die Kreditsumme zum vereinbarten Termin zurückzuzahlen. Istock © stadtratte (#625505870)


  • Fristgerechte Rückzahlung der vereinbarten Raten

    Die Hauptpflicht jedes Schuldners ist natürlich die Rückzahlung (Tilgung) der ausbezahlten Kreditsumme, bzw. der vereinbarten Raten sowie die Zahlung der festgelegten Kreditzinsen unter Einhaltung der vertraglich fixierten Zahlungstermine. Der Kreditnehmer verpflichtet sich somit auch, in gewissem Maße dafür zu sorgen, dass keinerlei finanzielle Probleme auftreten, die dazu führen könnten, dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann. Zahlt der Kreditnehmer den Kreditbetrag nicht vereinbarungsgemäß zurück, ist der Kreditgeber berechtigt, dem Kreditnehmer Bereitstellungszinsen in Rechnung zu stellen. Ab welchem Termin und in welcher Höhe jene Bereitstellungszinsen zu zahlen sind, muss im Kreditvertrag vereinbart sein.

  • Informationspflicht

    Neben der Auskunftspflicht, die für den Kreditnehmer bei der Antragstellung gilt, besteht weiterhin die sogenannte Informationspflicht. Diese bezeichnet die Verpflichtung des Kreditnehmers, den Kreditgeber während der Darlehenslaufzeit stets zu informieren, falls sich gravierende Änderungen der persönlichen Daten und Verhältnisse ergeben. Dies kann eine Adressänderung sein, vor allem aber auch eine gravierende Änderung der finanziellen Verhältnisse. Dazu zählen etwa der Verlust des Arbeitsplatzes oder auch eine Scheidung. Die Bank ist in jenen Fällen in der Regel stark interessiert daran, eine möglichst kurzfristige Lösung mit den Kreditnehmern zu finden.

Redakteur: Markus Gildemeister

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