Minikredit-Rechner
Betrag
  100
€ 100
€ 1500
Laufzeit
Kredit 100 Effektiver Jahreszins
Zu zahlender Gesamtbetrag
Zahlbar am 01-01-0000 Sollzins 15%
2-Raten Option

Angaben gemäß §16 PAngV: Dieses Angebot basiert auf dem Minikredit. Fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%, Nettodarlehensbetrag von 100,00€ bis 3.000,00€, Gesamtbetrag von 101.57€ bis 3.047,16€, monatl. Raten von 50,79€ bis 1.523,58€, 1 bis 2 Raten, Laufzeit von 1 bis 2 Monaten. Bonität vorausgesetzt. Novum Bank Limited,The Emporium, C De Brocktorff Street, Msida, MSD 1421, Malta. Beispiel: Nettodarlehensbetrag von 400,00€, Gesamtbetrag 404,18€, monatl. Raten 404,18€, 1 Rate, Laufzeit 1 Monat, fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%.

Wissenswertes
  • In nur 5 Minuten beantragt
  • Schufa-Eintrag? Kein Hindernis!
  • Schnelle und papierlose Kreditabwicklung
  • Ohne Vorleistung
  • Auszahlung innerhalb von 5 Werktagen
phone
Persönlicher Kontakt
(Montag - Freitag 9:00 - 17:30)
Teilen Sie diesen Artikel auf:
13.05.2019

Verbraucherschützer kritisieren Restschuldversicherungen bei Krediten

Banken fürchten bei der Vergabe von Krediten nichts mehr als einen drohenden Kreditausfall. Und fordern nicht selten den Abschluss einer sogenannten Restschuldversicherung. Doch Verbraucherschützer kritisieren diese Praxis. Unter anderem auch, weil diese Versicherungen oftmals viel zu teuer sind.
Restschuldversicherungen bei Krediten: Kritik von Verbraucherschützern
Wenn es um Verbraucherkredite geht, mischen die Versicherungen in dieser Sparte immer mehr mit. Denn die Restschuldversicherungen gehören bei vielen Krediten inzwischen längst schon zum Standard. Allerdings haben die Verbraucherschützer in Deutschland nun Alarm geschlagen. Denn ihrer Ansicht nach sind diese meist überteuert.

Was ist eigentlich eine Restschuldversicherung bei einem Verbraucherkredit?

Bevor wir auf die detaillierte Kritik der Verbraucherschützer eingehen, blicken wir zunächst auf die Restschuldversicherung im Detail. Bekanntlich kann nach der Aufnahme eines Verbraucherkredites durchaus das eine oder andere dazwischenkommen, was die Rückzahlung des Darlehens verhindert. Sei es nun eine schwere Krankheit oder der Verlust des Arbeitsplatzes – Garantien gibt es im Leben keine. Wer aber einen Kredit aufnimmt, muss diesen natürlich zurückzahlen. In den genannten Fällen nun springt die Restschuldversicherung ein. Sollte der Verbraucher nämlich zahlungsunfähig werden, übernimmt die jeweilige Versicherung den Kredit. Dies gilt übrigens auch für den Todesfall!

Bundesverband der Verbraucherschützer: Restschuldversicherung überteuert

Inzwischen sind die Restschuldversicherungen bei Verbraucherkrediten in Deutschland längst schon Alltag. Nach aktuellen Berechnungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) wurden allein im Jahr 2017 insgesamt knapp 2,5 Millionen entsprechender Kontrakte abgeschlossen. Durchschnittlich lag die Versicherungssumme dabei bei gut 10.000 Euro. Dabei aber sind diese Versicherungen zu teuer – Nach Einschätzung des VZBV. In einem aktuellen Positionspapier der Verbraucherschützer heißt es:
"Restschuldversicherungen sind überteuerte Produkte mit einem lückenhaften Versicherungsschutz, die teilweise in einem zweifelhaften Verkaufskontext vertrieben werden."
Eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag ergab: Im Jahr 2015 gab es rund 5.000 Versicherungsfälle, bei denen die Versicherer eingesprungen sind. Damit lag der Anteil bei gerade einmal 0,3 Prozent!

Die detaillierte Kritik der Verbraucherschützer

Nach Auffassung der Verbraucherschützer handelt es sich bei der Restschuldversicherung um einen freiwilligen Zusatz zum Kreditvertrag. Allerdings, so der Vorwurf der Verbraucher, würde Verbrauchern oft suggeriert, dass ein Kreditvertrag nur zustande komme, wenn die Absicherung zusätzlich abgeschlossen werde. Somit gehen viele Kreditnehmer zwei diverse Verträge ein, die unabhängig voneinander sind, ohne dessen bewusst zu sein. Darüber hinaus seien auch die angebotenen Versicherungen teilweise nur mit einem lückenhaften Schutz ausgestattet. Als Beispiele führt der Bundesverband der Verbraucherzentralen folgende an:
  • Die Todesfallleistung bezieht sich nur auf Erkrankungen, die nach Vertragsabschluss eingetreten sind.
  • Bei befristeten Arbeitsverhältnissen greift die Absicherung bei Arbeitslosigkeit nicht.
  • Bei der Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses greift der Schutz der Versicherung oft erst nach sechs Monaten!
  • Bei Arbeitsunfähigkeit spielen psychische Gründe meist keine Rolle.

Banken sichern sich weitere Einnahmen

Doch nicht nur den Umfang der Leistungen sehen die Verbraucherschützer kritisch. Auch die Höhe der Vermittlungsprovisionen ist demnach kritisch zu bewerten. Laut VZBV liegt die Prämie sogar schon einmal bei 80 Prozent. Dabei hatte das Landgericht Nürnberg schon vor Jahren eine Restschuldversicherung von 15,6 Prozent als bedenklich hoch eingestuft. Ebenso sind die tatsächlichen Kosten oft unklar. Denn die Begleichung des Betrages der Restschuldversicherung erfolgt als Einmalzahlung. Dennoch wird er normalerweise zur Versicherungssumme hinzugerechnet. Somit erhöht der einmalige Betrag die Kreditsumme. Dadurch kann die Bank zusätzliche Zinseinnahmen kassieren, die zu Lasten des Kunden gehen.

Bundesregierung will Abschlussprovision begrenzen

Hier will allerdings die Bundesregierung eingreifen. Denn die Abschlussprovision soll an dieser Stelle auf maximal 2,5 Prozent der versicherten Summe begrenzt werden. Dies sieht zumindest ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums vor. Eine solche gesetzliche Regelung allerdings ist nach Auffassung der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) nicht notwendig. Denn die Banken in Deutschland hatten vor kurzer Zeit erst eine Selbstverpflichtung zu mehr Kostentransparenz veröffentlicht. Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, sagte dazu:
„Wir sind überzeugt, dass diese Maßnahmen geeignet sind, die Restkreditversicherung in vielen Aspekten zu verbessern und bestmöglichen Verbraucherschutz zu bieten, ohne dass es hierfür einer neuen gesetzlichen Regelung bedarf. Die Restkreditversicherung hat ihren berechtigten Platz im Produktangebot der Banken und Sparkassen.“

Allerdings sei es wichtig, dass die Restkreditversicherung in einer bedarfsgerechten Beratung genau auf die Kundenbedürfnisse abgestimmt sei. Nach Auffassung der DK wird eine pauschale gesetzliche Begrenzung der Versicherungsprämie im Verhältnis zum Kredit den individuellen Kundenbedürfnissen nicht gerecht. Denn diese hänge nicht nur vom individuellen Risiko der Kredit-/Versicherungsnehmer ab. Sondern auch vom jeweiligen Absicherungsniveau.

Noch übrigens spielen die Restschuldversicherungen bei den Minikrediten und Mikrokrediten in Deutschlandkeine große Rolle. Da hier aber die Zeiträume der Kredite sehr kurz bemessen sind, würde eine solche Versicherung auch keinen wirklichen Sinn machen.

Redakteur: Markus Gildemeister

Teilen Sie diesen Artikel auf:
Zurück zur Blog-Übersicht