Zugegeben, das beide Aussagen und das damit dokumentiert Verhalten ihre Berechtigung haben. Wer würde einem wirklich guten Freund in einer finanziellen Notlage nach bestem Wissen und Besterben zu helfen? Schließlich würde er / sie in einem umgekehrten Fall doch auch tun – oder? Doch Menschen, die so denken und auch handeln, können in der Regel auch den anderen Satz bestätigen. Nicht wenige haben mindestens einmal in ihrem Leben erfahren müssen, das bei Geld wirklich die Freundschaft aufhört. Was also tun, wenn ein guter Freund oder auch ein Familienmitglied an Sie mit der Bitte herantritt für einen dringend benötigten Kredit zu bürgen? Kein Problem – reine Formsache? Mitnichten, denn genau dies ist eine Kreditbürgschaft nicht. Sie birgt mitunter nicht unerhebliche Risiken und derer sollte man sich absolut bewusst sein. Schlimmstenfalls steht dabei ihre eigene Existenz auf dem Spiel!
Notwendigkeit einer Kreditbürgschaft ist gleichbedeutend mit erhöhtem Kreditausfallrisiko
Fakt ist, dass die Erforderlichkeit einer Kreditbürgschaft immer ein klares Anzeichen dafür ist, das die Bank bei der Vergabe eines Kredits mit einem erhöhten Risiko des Kreditausfalls rechnet und demnach eine entsprechende Absicherung erwartet. Die erweiterte Absicherung des Kredits geschieht durch das Heranziehen einer zweiten Geldquelle, auf die bei Ratenausfall sofort zugegriffen werden kann. Klartext: Kreditbürgen gelten als zweite Kreditnehmer und allen damit verbundenen Pflichten aus dem Kreditvertrag. Völlig unbedeutend aus Sicht der Bank, in welchem Verhältnis man zum Hauptkreditnehmer steht. Ob Ehepartner, ein anderes volljähriges Familienmitglied, einen Verwandten oder einen Freund handelt, spielt hierbei überhaupt keine Rolle. Das Einzige, was zählt, ist die zweite Unterschrift einer solventen Person unter dem Kreditvertrag. Genau jene Unterschrift wird jedoch allzu oft aus reinem Freundschaftsgedanken heraus geleistet. Und zwar ohne sich Gedanken darüber zu machen, welche Risiken diese Bürgschaft mit sich bringen kann.
Die Kreditbürgschaft und ihre Risiken
Denn mit einer Bürgschaft gilt: Man ist für die gesamte Kreditsumme einschließlich der Zinsen haftbar. Was bedeutet, das, wenn der Hauptkreditnehmer die fälligen Kreditraten nicht bedient, wird man als Bürge zur Zahlung der Kreditraten in die Pflicht genommen. Zudem wird eine Kreditbürgschaft aufgrund des Status „Zweiter Kreditnehmer“ auch an diverse Auskunfteien – allen voran die SCHUFA- gemeldet. Ein solcher Eintrag stellt eine Belastung des eigenen Kredit-Scores dar, was sich bei eine späteren Aufnahme eines Kredits für eigene Zwecke durchaus nachteilig darstellen kann. Beispielsweise in Form schlechterer Kredit-Konditionen. Denn selbst wenn man nicht der eigentliche (Haupt)-Kreditnehmer ist, stellt die für einen Anderen übernommene Bürgschaft für jede Bank ein Risiko dar. Dieses Risiko begründet sich in der Annahme, dass der eigentliche Kreditnehmer gegebenenfalls die Raten nicht mehr zahlen kann und man als Bürge letztendlich das gesamte Darlehen übernehmen muss. Man sollte sich also hierbei immer die Frage stellen: Bin ich bereit im Notfall für die Kreditschulden eines anderen Menschen, egal ob Freund, Familienmitglied, Partner etc. im Ernstfall aufzukommen?
Redakteur: Markus Gildemeister
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