Die SCHUFA – sie entscheidet in der Regel darüber, ob ein Verbraucher einen Kredit, einen Mobilfunkvertrag, einen Mietvertrag und so weiter, erhält. Womit deutlich wird, welchen Einfluss die seitens der SCHUFA gesammelten Daten zu Verbrauchern und deren Auswertung in Form des SCHUFA Kredit-Scores haben.
Das Problem der SCHUFA Daten ist jedoch, dass sie in den seltensten Fällen die aktuelle finanzielle Situation widerspiegeln. Denn der SCHUFA Kredit-Score nutzt „historische Daten“ aus denen dann mithilfe einer unbekannten Datenanalyse eine Art „Prognose“ für die zu erwartende Zuverlässigkeit eines Verbrauchers errechnet wird. Eine Methodik, die immer wieder Anlass zur Kritik bietet.
Dem möchte die SCHUFA nun mit einem neuen „Produkt“ namens „Check Now“ entgegenwirken. In einem neuen Pilotprojekt bittet die SCHUFA um Erlaubnis, Einblick in alle Ein- und Ausgänge auf dem Konto zu erhalten. Verbraucher mit schlechten Bonitäten sollen so den eigenen Schufa-Score aufwerten können. Wie das im Detail aussieht?
Das ganze Vorhaben basiert vorerst auf einem Testprojekt in Zusammenarbeit dem Telekommunikationsunternehmen Telefonica/O2 können. Alle Neukunden des Telekommunikationsunternehmens soll die Möglichkeit mittels entsprechender Einwilligung gegeben werden im Rahmen der Vertragseröffnung der SCHUFA einen Einblick in die eigenen Kontoauszüge zu gewähren.
Verbraucher, die einen schwachen Schufa-Score haben und so ggfs. eine Vertragsablehnung riskieren, sollen anhand des neuen „Check-Now Angebotes“ soll somit seine Verlässlichkeit darstellen können. Aus den generierten Daten – beispielsweise zu Gehalt, Miete, Unterhalt, Shopping-Gewohnheiten, Zahlungen zu Kreditraten, Versicherungskosten etc. – soll dann in Form einer „aktualisierten“ Berechnung ein gegebenenfalls besserer Kredit-Score ermittelt werden, der dann auch die Chancen auf einen positiven Vertragsabschluss bei dem Telekomanbieter erhöht.
Zahlungsrichtlinie PSD2 schafft rechtliche Grundlage für SCHUFA Check Now
Ermöglicht wird die Funktionalität durch die 2015 unter Kritik verabschiedete überarbeitete Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2) der EU, die 2018 in Kraft getreten ist. Das Gesetz regelt den Zugriff Dritter auf das eigene Konto, auch im Sinne von Verbrauchern. Soweit, so gut. Doch bei dem Check-Now Angebot der SCHUFA zeigt sich, das zwar auf der einen Seite das Versprechen gegeben wird, dass die Daten lediglich einmalig zur Prüfung herangezogen und danach gelöscht werden. Doch die Praxis sieht wohl etwas anders aus.
Denn laut übereinstimmenden Medienberichten wird in einem zweiten Schritt die Erlaubnis eingeholt, die Daten auch für bis zu zwölf Monate zu speichern und regelmäßig als Teil des Schufa-Scoring auszuwerten. Rechtlich kann dies nicht beanstandet werden, denn die Einwilligung geschieht mittels „Häkchen setzens“ auf freiwilliger Basis. Jedoch dürfte es sich in der Praxis eher so verhalten, dass der Verbraucher aufgrund der Vielzahl an Checkboxen, allein bei den sogenannten Cookie-Regelungen, rein routine-mäßig alle Checkboxen anklickt, ohne sich im Klaren darüber zu sein, welche Zustimmungen wofür erteilt werden.
Und genau das scheint gewisses Kalkül zu sein, denn wie NDR/WDR berichten, hieß es von der Schufa auf einem Branchentreff im Oktober, das Verbraucher ohnehin „faul und bequem“ sein. Originaler Wortlaut:
„Die haben keinen Bock auf sowas, und die wollen einfach den Service haben. Und sie klicken das durch.“
Wer so etwas liest, dürfte sich in seinem Bild von der SCHUFA als Datenkrake sicherlich mehr als nur bestätigt sehen.
Datenschutzprüfungen laufen bereits
Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht prüft das Verfahren aktuell auf Zulässigkeit. Dessen Präsident Michael Will fürchtet, es könnte irgendwann zum Standard werden, die eigenen Kontodaten preisgeben zu müssen, will man einen Vertrag abzuschließen. Das könnte gravierende Folgen haben.
Da sich das Verfahren besonders an Menschen richtet, die eine belastete Schufa haben, würde es dazu führen, das vor allem ärmere Menschen Produkte und Services mit der Preisgabe ihrer Privatsphäre erkaufen müssen. Sämtliche Bemühungen zur Stärkung der Privatsphäre als auch Verbraucherschutz wären somit ad absurdum geführt.
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