Trotz aller Bemühungen seitens Verbraucherschützern und Co.: das Geschäft mit der Not hat nachwievor Hoch-Konjunktur und insbesondere dann, wenn die Not einen finanziellen Hintergrund hat. Gerade jener Personenkreis, der aufgrund privater Umstände nur wenig Einkommen hat, arbeitslos oder Hartz IV Empfänger ist und schlimmstenfalls aus Sicht der SCHUFA auch nicht mehr oder nur noch bedingt kreditwürdig ist, gerät dabei ins Visier dubioser Geschäftemacher. Geschäftemacher, welche sich im Internet allzu gern als Finanzvermittler mit Kontakten zu internationalen Geld-Quellen titulieren. Eine Titulierung, die dem bereits genannten Personenkreis in Kombination mit sogenannten Kreditangeboten, die lauten „Sofortkredit auch in schwierigsten Fällen“ den Eindruck vermittelt, das Licht am Ende des Tunnels zu sein. Die Realität sieht jedoch anders aus denn am Ende können die finanziellen Problem deutlich größer sein als vorher. Warum zeigt nun ein aktueller Fall gegen den ein Verbraucherschutzverband rechtlich vorgegangen ist.
Vorkasse für sinnlose Unterlagen, Versicherungen, Beteiligungen – nur kein Kredit
In dem genannten Klageverfahren gegen einen jener sogenannten Finanzvermittler wurde dieser seitens des Verbraucherschutzverbandes beschuldigt systematisch über sein Firmengeflecht und zahlreichen Internetpräsenzen eine nicht geringe Anzahl von kreditsuchenden Menschen mit real nicht existierenden Kreditangeboten in eine finanzielle Falle gelockt zu haben. Anstatt der beworbenen Kredite wurden jedoch lediglich unnötige, aber eben kostenpflichtige Finanzsanierungen vermittelt. Wer also den vollmundigen Kreditversprechen auf den Internetseitendes Anbieters einen entsprechenden Online-Antrag ausfüllte, erhielt bereits nach wenigen Tagen per Post-nachnahme die vermeintlichen Kreditunterlagen, welche die vermeintliche Bestätigung des Kredits darstellten.
Wer dann mit der Hoffnung auf baldige Auszahlung des vermeintlichen Kredits den Vertrag unterschrieb und zurück sendete, erhielt in Folge eine schriftliche Aufforderung seitens des Finanzvermittlers für die Vermittlung einer Finanzsanierung im Wert der angeforderten Kreditsumme vorab einen weiteren Betrag zu überweisen. Mehrere „Kunden“ oder besser „Opfer“ jenes Finanzvermittlers meldeten dies dem regionalen Verbraucherschutz, welcher die Vorgänge prüfte und letztendlich Klage gegen den Betreiber der Finanzvermittlung einreichte.
Finanzsanierung statt versprochenem Kredit stellt Täuschung dar
Eine Klage, die nun vor Gericht nach einigen Schwierigkeiten, letztendlich Erfolg hatte, denn dass bearbeitende Gericht stellte in dem vorliegenden Fall Folgendes fest:
Finanzvermittler dürfen ihre Kunden nicht täuschen. Stellen sie Verbrauchern einen Sofortkredit beziehungsweise Schnellkredit ohne Bonitätsprüfung in Aussicht, ist es unzulässig, ihnen stattdessen einen Vertrag über eine Finanzsanierung unterzuschieben. Nach Ansicht des Landgerichts Dortmund stellt das eine Irreführung von Verbrauchern dar (Az.: 25 O 316/16). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Redakteur: Markus Gildemeister
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