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Angaben gemäß §16 PAngV: Dieses Angebot basiert auf dem Minikredit. Fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%, Nettodarlehensbetrag von 100,00€ bis 3.000,00€, Gesamtbetrag von 101.57€ bis 3.047,16€, monatl. Raten von 50,79€ bis 1.523,58€, 1 bis 2 Raten, Laufzeit von 1 bis 2 Monaten. Bonität vorausgesetzt. Novum Bank Limited,The Emporium, C De Brocktorff Street, Msida, MSD 1421, Malta. Beispiel: Nettodarlehensbetrag von 400,00€, Gesamtbetrag 404,18€, monatl. Raten 404,18€, 1 Rate, Laufzeit 1 Monat, fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%.

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29.06.2017

Verbraucherkredite widerrufen

Es ist ein Thema, das seit Monaten einen entsprechenden Platz in den Wirtschaftsteilen der gängigen Nachrichtenmagazine einnimmt. Und das basierend auf den Ergebnissen zahlreicher Gerichtsurteile quer durch die Bundesrepublik.
Widerrufsrecht bei einem Verbraucherkredit

Es ist ein Thema, das seit Monaten einen entsprechenden Platz in den Wirtschaftsteilen der gängigen Nachrichtenmagazine einnimmt. Und das basierend auf den Ergebnissen zahlreicher Gerichtsurteile quer durch die Bundesrepublik. Die Rede ist vom sogenannten Widerrufsrecht von Kreditverträgen auch nach Ablauf entsprechender Fristen aufgrund fehlerhafter Belehrungen. Schaut man sich die Berichterstattungen an, so entsteht hier jedoch schnell der Eindruck, dass sich jedoch nur Immobiliendarlehen, Autokredite oder Leasingverträge noch nach Ablauf der Frist widerrufen lassen. Doch ist dies ist ein Trugschluss, denn im Grunde sich auch ganz normale Konsum- und Verbraucherkredite widerrufen, sofern eben bei den dazugehörigen Kreditverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen vorliegen. Denn auch für diese Kreditarten sieht die Gesetzeslage entsprechende Rechte für Kreditnehmer vor.

Kreditverträge sind beim Widerrufsrecht oft fehlerhaft

Auch wenn die Kreditaufnahme in der heutigen Zeit aufgrund des Internets recht einfach ist, so ist dies nicht gleichbedeutend damit, dass auch rein rechtlich betrachtet alles einwandfrei ist. Kreditverträge sind Rechtsdokumente und oftmals in einer Form verfasst, welche es dem Laien nicht immer auf den ersten Blick ermöglicht alles Gelesene auch rechtlich korrekt einzuordnen. Hinzu kommt leider auch, dass aufgrund der Freude über den genehmigten Verbraucherkredit der dazugehörige Vertrag nicht selten einfach „nur überflogen wird“. Die Unterschrift wird geleistet und alles scheint gut. Doch dann findet man dann doch noch ein erheblich günstigeres Kreditangebot und ärgert sich darüber, dann vorschnelle eine Unterschrift geleistet zu haben. Man würde gern aus dem bereits unterschriebenen Vertrag wieder aussteigen und das günstigere Angebot für den gewünschten Verbraucherkredit nutzen. Wie kommt man also aus dem bestehenden Kreditvertrag wieder raus? Aufgrund mangelhafter Widerrufsbelehrungen. Dann ist es möglich, aus dem teureren Kredit herauszukommen.

Die Gesetzeslage für den Ausstiege aus einem Verbraucherkredit

Grundsätzlich sieht die deutsche Gesetzgebung für Verbraucher und entsprechende Kreditverträge gemäß §§ 495, 355 BGB ein zweiwöchiges Widerrufsrecht vor. Jedoch gilt dies nicht für Darlehen aus selbstständiger Tätigkeit oder gewerblicher Intention. Private Darlehen können hingegen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tage nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden.

Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel. In einigen Fällen kann von diesem Widerrufsrecht kein Gebrauch gemacht werden, da bestimmte Kreditarten nach § 491 Abs.2 BGB generell nicht als Verbraucherdarlehen gelten.

Darunter fallen unter anderem:

  • Kurzfristige Kredite mit einer Rückzahlung von maximal drei Monaten
  • Kleinkredite unter einem Nettodarlehensbetrag von 200 Euro
  • Förderdarlehen zur Berufsausbildung oder zum Wohnungsbau
  • Arbeitgeberdarlehen, die als Nebenleistung zum Arbeitsvertrag mit niedrigeren Jahreszinsen als marktüblich abgeschlossen wurden
  • Kredite gegen Pfand

Die Pflicht der Banken beim Widerrufsrecht für Verbraucherkredite

Für Banken und Kreditinstitute besteht eine gesetzliche Informationspflicht gegenüber den Darlehensnehmern. Gemäß § 492 Abs.2 BGB sowie Art. 247 § 6 müssen Verbraucher Informationen zum Widerrufsrecht in Textform erhalten. Ferner ist in den Verträgen für Verbraucherkredite verständlich und klar über die Widerrufsrechte zu informieren. Wenn Widerrufsbelehrungen fehlen, unvollständig oder mangelhaft sind, setzt die Widerrufsfrist nicht ein. Was zur Folge hat, dass ein Widerruf auch noch Jahre nach Vertragsabschluss möglich ist. Was sich für Verbraucher und Nutzer eines Konsumkredits als wahrer Glücksgriff erweisen kann. Denn dadurch haben Darlehensnehmer nicht nur die Möglichkeit einen überteuerten Vertrag zu widerrufen. Es ermöglicht Ihnen auch, alle bereits geleisteten Zahlungen und Raten zurückfordern. Lediglich die Zahlung angefallener Zinsen an die Banken und Kreditinstitute ist in einem solchen Fall verpflichtend.

Mehr Informationen zum Thema Widerrufsrecht bei Verbraucherkrediten gibt es >> https://www.finanztip.de/kredit/widerrufsrecht-kredite/ <<

Redakteur: Markus Gildemeister

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