Keine Frage, dass Verbraucherschutz eine „Einrichtung“ darstellt, welche seine Berechtigung hat. Dank diverser Institutionen aus diesem Bereich konnten in der Vergangenheit zahlreiche Verbraucher vor dubiosen Unternehmen nebst derer Angebot gewarnt und so schwere finanzielle Schäden verhindert werden. Zudem wurden unter dem Dach des Verbraucherschutzes in Form entsprechender Gesetzt deutlich mehr Rechte bei Reklamationen, Erstattungen etc. eingeräumt. Gute Sache also? Doch hat das Thema Verbraucherschutz auch eine Kehrseite, was daran liegt, das der Begriff des Schutzes von Verbrauchern durchaus weitläufig interpretiert werden kann. Denn die Frage hinter der Aktivität des Verbraucherschutzes lautet stets: Vor wem und was erscheint es sinnvoll, Konsumenten zu schützen? Problematisch wird es mit dem Verbraucherschutz in der Regel vor allem dann, wenn gesetzgebende Institutionen sich dieses Thema auf die Fahne schreiben. Eines jener Projekte aus den Reihen der EU ist die sogenannte „Wohnimmobilienkredit-Richtlinie“, die mit dem 21. März 2016 in Deutschland seine Umsetzung gefunden hat. Kern dieser Richtlinie ist es Verbraucher vor Überschuldung durch Kredite zu schützen. Soweit, so gut! Oder eben auch nicht, denn wie die nun stattfindende Praxis zeigt, hat diese „Wohnimmobilienkredit-Richtlinie“ für bestimmte Zielgruppen extreme Nachteile bei der Aufnahme eines Kredit.
Materielles Vermögen durch Immobilien zählt nicht mehr bei der Kreditvergabe
Der Grund für die extreme Benachteiligung liegt in der Richtlinie selbst, denn diese besagt, dass Banken und Sparkassen bei Prüfung der Bonität vor allem das Einkommen beachten müssen. Galt bisher die Regel, dass beispielsweise ein schwaches Einkommen durch einen entsprechenden Immobilienbesitz bei der Beantragung eines Kredits aufgewertet wurde, so darf dieses Vorgehen nun nicht mehr gelten werden. Das bedeutet im Klartext, das wer im Besitzt einer Immobilie ist, aber nur über ein geringes Einkommen verfügt, der hat mit der EU-Richtlinie faktisch bei den Banken im Rahmen einer Kreditaufnahme deutlich schlechtere Chancen. Schaut man sich nun die Zielgruppe, auf welche eine solche Konstellation zutrifft, so sind dies vor allem einmal Rentner und junge Familien, in welchen nur ein Familienmitglied über ein entsprechendes Einkommen verfügt.
Renovierung der eigenen Immobilie mit einem Kredit? Es wird schwieriger!
Wurde bis vor kurzem noch von den Banken propagiert, das der Besitz einer eigenen Immobilie einen entsprechenden Wert darstellt, der bei einer eventuell notwendigen Aufnahme eines Kredits, als Sicherheit herhält, hat sich das Blatt nun komplett gewendet. Insofern zeigt sich an der seit März diesen Jahres geltenden Praxis, dass das Thema Verbraucherschutz durchaus ein Schwieriges ist. Was oftmals im Ansatz gut gedacht ist, erweist sich leider immer häufiger als Stolperstein und Handicap im Alltag. Davon betroffen sind somit im aktuellen Fall nicht nur Immobilienbesitzer mit geringerem Einkommen, sondern auch die Banken, denen quasi per Gesetz die Möglichkeit eines neuerlichen Kreditgeschäfts genommen wird.
Redakteur: Markus Gildemeister
Zurück zur Blog-Übersicht