Zumindest dann versagt war, wenn der Ehegatte nicht sein Einverständnis gegeben hat. Statt selbst verdientem Geld stand der auf Arbeiten im Haushalt reduzierten Ehefrau Haushaltsgeld „in angemessener Höhe“ zu. Für dieses „Taschengeld“ kam selbstverständlich der Mann auf, denn er war der Brötchenverdiener. Und was machte die Hausfrau, wenn dieses Haushaltsgeld nicht ausreichte? Dann konnte sie sich einen nach ihr benannten Kleinkredit bei der Bank beschaffen. Vorausgesetzt, der Ehemann gab der Bank sein Einverständnis und eine Garantie in Form einer Bürgschaft.
Der Hausfrauenkredit – ein Relikt aus vergangenen Zeiten
Der Hausfrauenkredit ist also eng mit einem Familienbild verknüpft, das man so heute nicht mehr oder nur noch selten sieht. Längst verdienen Ehepartner gleichberechtigt eigenes Geld. Wenngleich Frauen immer noch weniger verdienen und besonders nach einer Elternpause oft Schwierigkeiten haben, wieder eine Vollzeitstelle zu finden. Den Hausfrauenkredit gibt es zwar in seiner Form also immer noch, aber er heißt anders. Hierdurch hat sich natürlich auch die Zielgruppe erweitert. Und so richtet sich der heutige Kredit für Hausfrauen nicht nur an den geringer verdienenden Ehepartner, unabhängig vom Geschlecht, sondern potenziell an Geringverdiener jeglicher Couleur.
Der Hausfrauenkredit damals vs. der Hausfrauenkredit heute
Der Hausfrauenkredit war in der Vergangenheit also tatsächlich ausschließlich auf Hausfrauen ausgelegt. Heutzutage können unter bestimmten Voraussetzungen auch Azubis, Alleinerziehende, Arbeitssuchende, Rentner oder Studenten einen sogenannten Hausfrauenkredit beantragen.
Das ist im Grunde das einzige Merkmal des Hausfrauenkredites, das dem Wandel der Zeit unterlag. Denn die Formalitäten und Bedingungen sind nicht weniger geworden. Eher sind die Voraussetzungen, einen Hausfrauenkredit gewährt zu bekommen, restriktiver geworden. Denn, wenn man als Bank einer Person ohne festes oder mit nur geringem Einkommen einen Kredit gewährt, geht man ein relativ großes Risiko ein. Um dieses Risiko so gering wie möglich zu halten, haben Finanzinstitute verschiedene Möglichkeiten.
Die Bürgschaft des verdienenden Partners, eines solventen Freundes oder Verwandten ist bei einem Hausfrauenkredit nach wie vor obligatorisch. Vor allem dann, wenn der Antragssteller Sozialleistungen bezieht oder ein gewisses Mindesteinkommen unterschreiten. Auszubildende sind hier eine Ausnahme, weil der bestehende Ausbildungsvertrag von einigen Banken als Sicherheit akzeptiert wird. Rentner, Minijobber oder Arbeitslose allerdings brauchen bei einer seriösen Bank einen Bürgen mit nachgewiesenem Einkommen.
Weitere Voraussetzungen für die Bewilligung eines Hausfrauenkredites sind ein deutscher Wohnsitz und die erreichte Volljährigkeit.
Wie sinnvoll ist ein Hausfrauenkredit wirklich?
Wenngleich Hausfrauenkredite durchaus noch vergeben werden, sind sie als Produkt eigentlich unattraktiv für die angesprochene Zielgruppe. Das liegt einerseits an der erforderlichen
Bürgschaft. Andererseits liegt es an den anderen Maßnahmen zur Risikominimierung seitens der Kreditinstitute. Dazu zählen zum Beispiel auch die effektiven Jahreszinsen auf einen
Hausfrauenkredit. Dieser ist meist höher, als bei anderen
Ratenkrediten. Außerdem haben die geringen Monatsraten, um den Hausfrauenkredit zu bedienen, eine längere Laufzeit zur Folge. Je nachdem, wie hoch die bewilligte Kreditsumme ist, wird ein Hausfrauenkredit so schnell unnötig teuer und langwierig. Ein
Mini- oder Kleinkredit, eventuell auch als Sofortvariante, kann da eine effizientere und effektivere Alternative sein.
Redakteur: Markus Gildemeister
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