Beim Geld hört die Freundschaft auf! – eine Weisheit, die wohl so ziemlich jeder kennt und der ein oder andere sich sicherlich auch zu Herzen nimmt. Doch auf der anderen Seite heisst gerade in Partnerschaften wie der Ehe gemeinsam füreinander einzustehen und alles zu teilen. Alles? Nein – eben nicht, denn auch in der Ehe scheint für viele Partner das Thema Geld alles andere als ein Gemeinsames zu sein.
Vor allem dann, wenn es darum geht einen
Kredit aufzunehmen. Da scheint nur allzu gern das Kreditrisiko von einem allein getragen zu werden. Was vor allem unter dem Aspekt der daraus resultierenden Kreditkosten eher sub-optimal ist.
Natürlich, wer verheiratet ist, muss sich nicht gegenseitig verpflichtet fühlen, für einen Kredit gemeinsam „gerade zu stehen“. Nur verweigert man sich in dem Fall eben auch etwaiger Vorteile einer gemeinsamen Kreditaufnahme.
Denn aus Sicht der Banken bieten zwei Personen mehr
Sicherheiten als einer allein. Was die Bank oftmals dazu bewegt, bei gemeinsam geschlossenen Kreditverträgen deutlich bessere Konditionen anzubieten.
Regel? Zusammen geliehenes Geld ist bei den Zinsen oftmals deutlich günstiger!
Trotz etwaiger Kredit-Vorteile: 70 % der Ehepartner nimmt Kredit allein auf
Doch Vorteile hin oder her - der Großteil (70 %) der verheirateten Kreditnehmer in Deutschland nimmt seinen Kredit allein auf, das heißt ohne den Ehepartner. So das Ergebnis eines großen deutschen Portals für Kreditvergleiche. Im Grunde eigentlich kaum verständlich, denn hätten – laut Auswertungen des Portals – jene 70 % der Kreditnehmer den Kredit gemeinsam mit ihrem Partner abgeschlossen, so hätte hier im Durchschnitt eine Zinseinsparung von rund 21 % realisiert werden können.
Allein hierauf basierend stellt sich die Frage, warum Ehepartner sich in diesem hohen Prozentsatz trotz belegbarer Vorteile der gemeinsamen Kreditaufnahme entziehen? Diese Frage lässt sich im Grunde ganz einfach beantworten – Stichwort? Gesamtschuldnerische Haftung? Doch was heisst das genau?
Gemeinsam Kredit = gemeinsame Haftung! Stolperstein beim gemeinsamen Kredit?
Vorab gilt es mit einem sich sehr hartnäckig haltenden Irrtum zu beginnen. Und zwar jenem, das Ehegatten ab dem Zeitpunkt der Eheschließung automatisch füreinander haften und jeder für die Schulden und Verbindlichkeiten des anderen einzustehen hat. Eine
rechtliche Grundlage gibt es hierfür nicht, demnach ist dem auch nicht so.
Im Gegenteil: Allein aufgrund der Heirat ist niemals eine Haftung des einen Ehepartners für die Schulden des anderen Partners begründet.
Letztendlich kommt es darauf an, wer der Schuldner ist. Und bei dem Punkt ist dann auch die rechtliche Situation eindeutig:
Unterschreiben beide Ehepartner den Kreditvertrag, so haften auch beide gesamtschuldnerisch für diesen. Dies gilt auch, sollte sich das Ehepaar während der Kreditlaufzeit scheiden lassen. Schuldner sind in solch einem Fall also diejenigen Personen, die eine vertragsrechtliche Verpflichtung durch eigenhändig geleistete Unterschrift des Kreditvertrages übernommen haben und somit zur gemeinsamen Vertragspartei des Kreditgebers werden.
Schließt ein Ehepartner den Kreditvertrag hingegen alleine ab, so haftet auch nur er für diesen.
Und genau das scheinen viele Ehepartner eindeutig zu bevorzugen – günstigere Kreditkonditionen hin oder her.
Zurück zur Blog-Übersicht