Es gibt Situationen und Kundengruppen, bei denen die Bewilligung eines Kredit mitunter schwierig wird. In solchen Fällen hilft es, der Bank oder den Kreditinstituten Sicherheiten anbieten zu können. Damit kann man die Chancen auf eine Vergabe des gewünschten Kredites verbessern. Das gilt vor allem für Kleinunternehmer, Selbstständige und Freischaffende. Es kann aber auch für Menschen, die keine lupenreine Schufa haben, eine Lösung sein, um sich aus der Klemme zu helfen. Die Möglichkeiten solcher Sicherheiten bei Kreditgeschäften sind vielfältig und reichen von privaten Bürgschaften bis hin zu sogenannten Patronatserklärungen. Aber was versteckt sich konkret hinter diesen Begriffen?
Definition Bürgschaft
Von einer Bürgschaft spricht man, wenn eine dritte Partei – das kann eine Person sein oder eine Entität – für die Rückzahlung der Kreditsumme bürgt. Sprich: sollte der Kreditnehmer in Verzug kommen oder den Kredit nicht weiter abbezahlen können, wendet sich der Kreditgeber an den Bürgen und fordert dort die noch ausstehenden Verbindlichkeiten ein.
Private Bürgschaft
Als private Bürgen können Familienangehörige, Freunde oder Kollegen einspringen. Wichtig ist, dass sie einen guten Schufa-Score haben oder ihrerseits über die nötigen Vermögenswerte verfügen, die als Sicherheit von der kreditvergebenden Bank anerkannt werden. Die private Bürgschaft findet zumeist Anwendung bei der Aufnahme von Ratenkrediten beziehungsweise Verbraucherkrediten.
Bankbürgschaft
Eine solche Bürgschaft wird von sogenannten Bürgschaftsbanken vergeben. Diese springen – kostenpflichtig – als Bürgen etwa bei Kautionshinterlegungen oder aber eben bei Kreditersuchen ein. Manchmal vermittelt auch der Kreditgeber bereitwillig eine solche Bürgschaftsbank.
Sachwerte Sicherheiten
Die zweite Option für nicht personenbezogene Sicherheiten sind bei schwierigen Voraussetzungen für eine Kreditbewilligung sogenannte Sachsicherheiten. Das können Pfandrechte, also zum Beispiel Hypotheken auf eigene Immobilien, sein oder Wertpapiere. Als Selbstständige hat man überdies die Möglichkeit, offene Forderungen gegenüber eigenen Kunden an die Bank abzutreten und somit den gewünschten Kredit zu besichern.
Grundschuld als Sicherheit
Wenn Banken die Wahl bei der Absicherung von Krediten haben, bevorzugen sie meist eine Sicherheit in materieller Form. Dazu zählt etwa die Grundschuld. Die bleibt nämlich über die Dauer der bestehenden Verbindlichkeiten gleich hoch. Erst, wenn alle Raten eines Darlehens zurückbezahlt sind, erlischt sie.
Hypothek
Anders so die Hypothek. Diese verringert sich parallel zur offenen Restkreditsumme. Bei der Hypothek überträgt man dem Kreditgeber das Recht am eigenen Haus oder der eigenen Wohnung. Der Immobilienwert ist dabei maßgeblich für die mögliche Höhe eines Kredits beziehungsweise Darlehens.
Wertpapiere
Wer als Privatinvestor über Aktien, Anleihen, Fonds und andere Arten von Wertpapieren verfügt, kann dem Kreditgeber diese als Sicherheit anbieten. Allerdings bieten Wertpapiere für Banken keine 100-prozentige Sicherheit, da diese im Wert schwanken können. Oftmals werden aus diesem Grund Wertpapiere etc. nur prozentual anteilig der gewünschten Kredit-, Darlehenssumme als Sicherheit akzeptiert.
Abtreten von Forderungen
Wer als Gewerbetreibender offene Forderungen gegenüber Kunden hat, kann diese an die kreditgebende Bank abtreten. Diese übernimmt dann die Rolle als Gläubiger und holt die säumigen Forderungen vom Kunden ihres Kunden ein. Jedoch akzeptieren Banken nicht generell offene Forderungen als Sicherheit. Nicht selten prüfen Banken, ob eine offene Forderung auch beitreibungsfähig ist.
Weitere spezielle Sicherheiten von Selbstständigen
In Abhängigkeit von der Gewerbeform können Selbstständige der Bank auch sogenannte Patronatserklärungen als Sicherheit anbieten. Für Klein- und Einzelunternehmer oder unabhängige Freiberufler ist diese spezielle Art der Sicherheit allerdings keine Option. In der Regel tritt hier ein Mutterkonzern (Patron) als eine Art Bürge für eine Tochtergesellschaft ein.
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