Einfacher Vorgang: Es droht ein finanzieller Engpass oder es soll eine notwendige Anschaffung getätigt werden und es wird ein Kredit erforderlich. Bestenfalls muss halt kurzfristig der Dispokredit herhalten und falls dieser nicht ausreicht, wird halt bei der Bank nach einem Kredit gefragt. Also entweder an den eigenen Computer, schnell einen Kreditvergleich angestellt und mit wenigen Klicks ist der Onlinekredit angefordert. Doch dann die Rückmeldung der kreditgebenden Bank: Ein Bürge muss her! Entweder will die aktuellen eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zum Besten stehen oder gar die eigene Bonität ein paar Makel hat. Man kommt nicht daran vorbei, einen Bürgen zu benennen, um der Bank die benötigte Kreditsicherheit zu geben und den gewünschten Kredit zu bekommen. Alles gut also für den Kreditnehmer.
Kreditbürgschaft ist KEIN Freundschaftsdienst
Und der Bürge? So manch einer hilft dem guten Freund / Freundin oder gar dem eigenen Familienangehörigen doch gern. Was kann bei solche einer Bürgschaft unter Freunden und Verwandten schon schlecht sein? Genau diese Frage, sollte man sich als möglicher Bürge sehr früh stellen, denn die Übernahme einer Kreditbürgschaft kann zu einer echten, existenzbedrohenden Bürde werden. Einmal als Bürge benannt, ist es nämlich kaum noch möglich sich dieser Verpflichtung zu entziehen. Und das aus gutem Grund, denn Banken benötigen Kreditsicherheiten und genießen hier aus Sicht des Gesetzgebers unter dem Aspekt der Bürgschaft enorme Rechte – und der Bürge klare, verbindliche Pflichten im Bürgschaftsfall.
Kündigung einer Kreditbürgschaft quasi ausgeschlossen
Was im Klartext bedeutet: Einmal die Bürgschaft übernommen, bedeutet dies für Verfehlungen des Kreditnehmers im Moment des Zahlungsausfalls „gerade“ stehen zu müssen. Man wird also seitens der kreditgebenden Bank in die zugesicherte Pflicht genommen, den von Ausfall bedrohten Kredit zu übernehmen – sprich: die Kreditraten zu zahlen beziehungsweise den Kredit vollständig abzulösen. Die hier anfallenden Summen vom eigentlichen Kreditnehmer zurück zu fordern, obliegt dann einzig und allein dem Bürgen. Sich der Verpflichtung der Bürgschaft durch eine einfache „Kündigung“ der Bürgschaft zu entziehen, ist hierbei seitens der Gesetzgebung nicht vorgesehen. Und das aus gutem und nachvollziehbarem Grund.
Die Bürgschaft sichert der kredit-gewährenden Bank die Möglichkeit einem drohenden Kreditausfall durch die Inanspruchnahme des Bürgen abzuwenden. Was als Voraussetzung für die Bewilligung und Auszahlung des Kredits gilt. Wäre es hingegen einfach so möglich eine Bürgschaft zu kündigen oder zurückzuziehen, so würde das dem Sinn und Zweck einer Bürgschaft widersprechen. Es wäre im Grunde einem Kreditbetrug alle Türen und Tore geöffnet.
Bürgschaftsanfragen für einen Kredit sehr genau prüfen
Wer also seitens eines Bekannten und / oder Verwandten jemals darauf angesprochen wird, ob man bereit sei, eine selbstschuldnerische Bürgschaft im Rahmen eines Darlehens zu übernehmen, sollte sich eine derartige Entscheidung mehr als gut überlegen. Vor allem sollten hierbei alle Aspekte von Freundschaftsdienst etc. außer Acht gelassen werden. Ist bekannt, dass der Freund etc. bereits in der Vergangenheit eine eher lockeren Umgang mit Geld pflegte und hieraus Zahlungsschwierigkeiten entstanden sind, sollte man von der Übernahme einer Bürgschaft grundsätzlich absehen. Bürgschaft für einen Kredit kann bedeuten: Mitgehangen – mitgefangen…….
Redakteur: Markus Gildemeister
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