Wer sich für einen Kredit interessiert und sich dabei bereits in einem fortgeschrittenen Stadium der Entscheidung befindet, wird zumeist auch mit einem Thema konfrontiert, dass da heißt Restschuldversicherung. Die meisten Kreditanbieter legen spätestens mit Vorlage des Kreditvertrages den meisten Kreditkunden auch den Abschluss eben jener Versicherung nahe. Aus gutem Grund, denn die Banken verdienen mit der Vermittlung jener vermeintlich hilfreichen und somit empfehlenswerten Versicherung gutes Geld. Manche Kreditanbieter gehen sogar soweit, die Vergabe eines Kredits vom Abschluss einer solchen Restschuldversicherung abhängig zu machen. Ein Vorgehen, dass gerade bei Kreditkunden mit schwächerer Bonität des Öfteren zu beobachten ist. Doch Restschuldversicherungen sind bei Weitem nicht so empfehlenswert, wie es so manch ein Bankberater vermitteln will (oder vielleicht auch muss). Unser kleiner Ratgeber erläutert, ob diese Versicherung sinnvoll ist, worauf man achten sollte und wie man aus einem entsprechenden Versicherungsvertrag wieder herauskommt.
Restschuldversicherungen für Kredite sind in der Regel deutlich überteuert
Mag es der Bankberater noch so blumig darstellen, die Restschuldversicherung lohnt sich für den Kreditnehmer in den meisten Fällen nicht. So wundert es nicht, dass Verbraucherschutzexperten als auch Rechtsanwälte nicht müde werden, vor dem Abschluss einer solchen Versicherung zu warnen. Denn neben einer grundsätzlichen in Fragestellung hinsichtlich der Notwendigkeit entfällt die Kritik der Experten vor allem auf die Kosten einer Restschuldversicherung. Gerade die Kosten seien oftmals für Laien nicht verständlich und transparent kalkuliert. Die Folge ist der Abschluss von durchweg überteuerten Tarifen. Denn im Durchschnitt lagen die Prämien bei etwa 13 bis 17 Prozent der erforderlichen Kreditsumme. Deutlich zu teuer, was auch im Jahr 2014 das Landgericht in Nürnberg befand.
Bekanntes Übel: Restschuldversicherung zahlt nicht
Doch neben den nachwievor deutlich zu hohen Kosten für diesen Versicherungstypus kommt ein weiterer Faktor hinzu, welcher den Nutzen einer für Kredite ad absurdum führt. Die Leistungsbereitschaft. Experten und Marktbeobachter erkennen immer häufiger, dass die Versicherung im Leistungsfall schlicht nicht zahlen. Die Crux liegt in den Vertragsbedingungen der Versicherungen, in denen viele vermeintliche und gängige Leistungsfälle von vornherein eingeschränkt, wenn nicht gar komplett ausgeschlossen sind. So kann beispielsweise eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die Grundlage für eine Leistungsverweigerung sein. Was zur Erkenntnis führen muss, dass die hohen Kosten und Versicherungsbeiträge in keinem gesunden Verhältnis zur real verfügbaren Leistung steht.
Restschuldversicherungen beim Kredit sind nicht zwingend erforderlich
Was Verbraucher, welchen einen Kredit aufnehmen möchten, wissen sollten, ist der Fakt, dass Banken den Abschluss einer Versicherung nicht als Bedingung für die Gewährung eines Kredits verlangen dürfen. Besteht die Bank jedoch auf einen solchen Abschluss, sollte man sich als Verbraucher nach einer anderen Bank umsehen. Doch auch wenn bereits unter dem Kreditvertrag, welcher zusammen mit der Zustimmung zu einer Restschuldversicherung, vorliegt, eine Unterschrift geleistet wurde, kann die Versicherung noch gekündigt werden. Eine Aktion, welche unbedingt zu befürworten ist. Diese Möglichkeit besteht insbesondere dann, wenn beispielsweise ein Darlehen umgeschuldet oder vorzeitig zurückgezahlt wird. Denn hier entsteht ein Sonderkündigungsrecht. Was bedeutet, dass in einer solchen Situation der Versicherungszweck entfällt. Hier darf eine abgeschlossene Versicherung gekündigt werden und zwar ohne dass hierzu eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Als Kreditnehmer sollte man den Versicherer dann dazu auffordern, die Prämie anteilig zurückzuzahlen.
Ausstiegsmöglichkeit: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Was im Falle von Kreditverträgen gilt, gilt auch bei Versicherungsverträgen: fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Ein Umstand, der bis dato nicht jedem Verbraucher zwangsläufig bewusst ist, jedoch von immenser Wichtigkeit ist. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Belehrung zum Widerruf nicht korrekt ausgeführt wurde. Immerhin über 80 Prozent der Kreditverträge, die vor Mitte des Jahres 2010 abgeschlossen wurden, enthalten eine Widerrufsbelehrung, die nicht vollständig oder nicht korrekt ist. Aufgrund dessen war es bis vor wenigen Monaten möglich, einen alten Darlehensvertrag rückgängig zu machen. Auch dann, wenn die Frist für den Widerruf bereits lange abgelaufen oder wenn das Darlehen sogar schon abgezahlt war. Als Kunde darf man also aus dem Vertrag aussteigen. Die gezahlten Versicherungsprämien müssen bei einer bestätigten, fehlerhaften Widerrufsbelehrung teilweise erstattet werden – mindestens!
Redakteur: Markus Gildemeister
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