Wohl ein Jeder, der einen langfristig laufenden
Kredit aufnimmt, trägt sich gedanklich auch mit der Möglichkeit diesen gegebenenfalls vorzeitig ablösen zu können. Sei es in Form einer Sonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis oder durch eine Steuererstattung. Sobald etwas
mehr Geld zur Verfügung steht, kann schließlich damit die monatliche Rate beziehungsweise die Laufzeit des Kredits verkürzt werden. Bestenfalls kann sogar gleich der ganze Kredit vorzeitig abgelöst werden und man ist wieder „schuldenfrei“. Nun sollte man eigentlich meinen, dass damit nicht nur der Kreditnehmer einen Vorteil erlangt, sondern sich auch die Bank über die vorzeitige Rückführung des Kredites freut. Doch weit gefehlt, denn die Bank steht dem eher kritisch gegenüber. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Bank zwar früher als erwartet das geliehene Geld zurückbekommt, gleichzeitig aber auch der erwartete Zinsertrag ausfällt. Um diesen Ausfall zu kompensieren nutzt die Bank eine „Instrument“ das da heißt „
Vorfälligkeitsentscheidung“
Kosten der Vorfälligkeitsentscheidung beim Kredit explodieren
Wer seinen Kredit also vor Ablauf der vereinbarten Kreditlaufzeit
vorzeitig tilgen möchte, läuft Gefahr die Bank für den
verlorenen Zinsertrag entschädigen zu müssen. Dabei muss die nicht generell so sein und auch nicht stets in einem generell geltenden Prozentsatz. Doch hat die Stiftung Warentest in der aktuellen Finanztest-Ausgabe (11/2016) herausgefunden, dass die Kosten jener
Vorfälligkeitsentschädigung in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Um diesen Anstieg zu verdeutlichen ziehen wir als Beispiel für diesen Anstieg einen hochvolumigen Kredit wie den
Immobilienkredit heran. Sollte im Jahre 2008 einen Kredit in Höhe von
200.000 Euro mit zehnjähriger Zinsbindung
bei einer Rückzahlung nach fünf Jahren im Jahr 2008 gerade einmal 2.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden, so würde die Bank nach aktuell geltenden Gebühren satte 32.000 Euro verlangen. Eine Steigerung der „Strafgebühr“ innerhalb von nur 8 Jahren um 30.000 Euro! Problematisch ist eine solche Steigerung insbesondere für jene Menschen, die, um beim Beispiel Immobilie zu bleiben, ihr Haus aus finanziellen Gründen verkaufen müssen. Denn nach Ablöse des Darlehens bleibt durch die hohe Vorfälligkeitsentschädigung deutlich weniger Geld, um beispielsweise offene Forderungen von Gläubigern zu bedienen.
Fazit: Worauf gilt es bei der Vorfälligkeitsentschädigung zu achten?
Laut Stiftung Warentest berechnen Banken die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nicht selten zu Ungunsten des Kreditnehmers.
Denn Banken können die Vorfälligkeitsentschädigung durch verschiedene Maßnahmen in die Höhe treiben. Stimmt beispielsweise der Abrechnungszeitraum nicht, sondern werden die Gebühren vor dem Datum der Rückzahlung berechnet, können sich für den Bankkunden Nachteile ergeben, wenn die Zinsen in der Zwischenzeit gesunken sind. Dabei gibt es auch bestimmte Vertragsbestandteile, die die Gebühren für die Rückzahlung sogar reduzieren können. Dazu gehören etwa die Möglichkeiten
Sondertilgungen zu leisten oder die
Tilgungsrate zu erhöhen. Die Banken sind laut einem
Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 388/14) zudem dazu verpflichtet, solche vertraglich garantierten Optionen so zu verrechnen, als hätte der Darlehensnehmer sie in Anspruch genommen.
Gerade wenn die Bank also eine sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigung fordert, sollte man als Kreditnehmer überprüfen, ob diese Vertragsklauseln überhaupt berücksichtigt wurden. Denn es gilt:
Je höher die Kreditsumme und je früher das Darlehen ausgelöst wird, desto höher die Vorfälligkeitsentschädigung und auch das Risiko, dass mehr Kosten anfallen, als eigentlich notwendig sind.
Redakteur: Markus Gildemeister
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