Minikredit-Rechner
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Kredit 100 Effektiver Jahreszins
Zu zahlender Gesamtbetrag
Zahlbar am 01-01-0000 Sollzins 15%
2-Raten Option

Angaben gemäß §16 PAngV: Dieses Angebot basiert auf dem Minikredit. Fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%, Nettodarlehensbetrag von 100,00€ bis 3.000,00€, Gesamtbetrag von 101.57€ bis 3.047,16€, monatl. Raten von 50,79€ bis 1.523,58€, 1 bis 2 Raten, Laufzeit von 1 bis 2 Monaten. Bonität vorausgesetzt. Novum Bank Limited,The Emporium, C De Brocktorff Street, Msida, MSD 1421, Malta. Beispiel: Nettodarlehensbetrag von 400,00€, Gesamtbetrag 404,18€, monatl. Raten 404,18€, 1 Rate, Laufzeit 1 Monat, fester Sollzinssatz 13,5%, effektiver Jahreszins 13,5%.

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07.03.2019

So korrigiert man eine fehlerhafte SCHUFA-Auskunft

Wenn die Bank einen beantragten Kredit mit der Begründung einer negativen SCHUFA-Abfrage ablehnt, so kommt es immer wieder vor, dass Kunden hierauf mit schockiertem Erstaunen reagieren. Grund ist, dass dem Kunden selbst keinerlei Negativ-Merkmale bekannt sind. Was also tun, um fehlerhafte SCHUFA-Einträge zu korrigieren?
Schufa korrigieren - so geht es

Keine Frage: Niemand verliert gerne Geld, gibt ohne Bezahlung eine Ware heraus oder arbeitet gern umsonst. Nicht ohne Grund existiert im deutschen Sprachgebrauch das Sprichwort „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ Woraus im realen Leben resultiert, dass sich vor allem Banken, Onlinehändler, Mobilfunkanbieter, Energieversorger als auch der Immobiliensektor gegen mögliche Zahlungsausfälle durch Kunden mit geringer Bonität oder mehr oder weniger existierender Zahlungsmoral absichern möchte. Wenn eine Bank demnach einen Kredit vergeben soll, so muss sich die Bank in Folge sicher sein, den geliehenen Betrag vereinbarungsgemäß auch zurückzubekommen.

Also müssen Informationen her und diese werden in Deutschland in den allermeisten Fällen von der SCHUFA beziehungsweise vergleichbarer Unternehmen wie Creditreform, Bürgel etc. geliefert. Anhand der von SCHUFA und Co. gelieferten Information zur Kreditwürdigkeit eines potenziellen Kunden – allem voran der sogenannte Kredit-Score – entscheiden Unternehmen, ob und unter welchen Bedingungen ein Geschäft auf Kredit stattfindet oder nicht. Haken an der Sache? Immer wieder zeigen Tests, dass die Daten der SCHUFA zu einzelnen Bundesbürgern unvollständig, wenn nicht gar komplett falsch sind und die daraus resultierenden falschen Werte des Kredit-Scores zu Fehlentscheidungen bei den angeschlossenen Unternehmen führen. Der final Leidtragende ist dabei immer der Verbraucher. Und nicht selten fragen sich Verbraucher durchaus zu Recht, woher die Daten ihre SCHUFA hat und ob Sie diese Daten überhaupt sammeln darf?

Darf die SCHUFA überhaupt Daten zu Einzelpersonen sammeln?

Um den ersten Teil der Frage zu beantworten: Die SCHUFA sammelt Daten zum einen durch Übermittlung entsprechender Informationen von rund 9500 angeschlossenen Unternehmen als auch aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen etc. Und zum zweiten Tal der Frage, ob die SCHUFA als privates Unternehmen diese Daten überhaupt sammeln, speichern und auswerten darf, muss auch hierauf mit einem Ja geantwortet werden. Grundlage hierzu ist die sogenannte EU-Datenschutzgrundverordnung. Dieser Verordnung nach ist es privaten Unternehmen wie der SCHUFA erlaubt, Daten zu übermitteln und zu speichern. Voraussetzung dafür ist ein berechtigtes Interesse, was im Fall der Schufa der Schutz vor Zahlungsausfällen für Unternehmen ist.

Fortwährender Stein des Anstoßes: der SCHUFA Kredit-Score

Um bewerten zu könnten, ob ein Zahlungsausfall droht, hat die SCHUFA eine Art Index beziehungsweise Wert geschaffen, der als Kredit-Score bekannt ist. Dieser Kredit-Score ist das Ergebnis einer Auswertung aller gesammelten Bonitätsdaten einer Person. Der Wert des Kredit-Score kann zwischen 1 und 100 liegen. Dabei gilt, dass je höher der Wert desto solventer der Kunde und geringer ein drohender Zahlungsausfall. Jedoch gilt zu beachten, dass ein Wert von 100 quasi unerreichbar ist, denn dies käme der Übernahme einer Zahlungsgarantie für einen Dritten zugleich. Eine Garantie, die die SCHUFA schlicht nicht geben kann und sicherlich auch nicht geben würde.

Soweit, so gut, doch gerade jener Kredit-Score ist ein fortwährender Stein des Anstoßes und dass mittlerweile nicht mehr nur bei Verbrauchern und Verbraucherschützern, sondern vermehr auch bei Politikern. Denn wie der Kredit-Score letztendlich berechnet wird, ist ein Geheimnis, dass die SCHUFA schützt wie Coca-Cola seine Brause-Formel.

Es steht also der Kritikpunkt der völligen Intransparenz im Raum und diese Kritik ist nicht von der Hand zu weisen. So erhalten Menschen, einen Score Wert, der nicht selten so rein gar nichts mit der realen wirtschaftlichen Situation des Verbrauchers zu tun hat. Im Klartext: Er wird als Mensch mit geringer Bonität klassifiziert, obwohl die Realität das komplette Gegenteil zeigt >>

  • Gutes, dauerhaftes Gehalt aus fester, ungekündigter Anstellung
  • Keine Schulden
  • Keine Vielzahl an Girokonten
  • Kontinuierlich genutzte Kreditkarte mit regelmäßiger Rückführung

Etc., etc.. Wie also kann hieraus ein schlechter Kredit-Score entstehen? „Man“ weiß es nicht, denn laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2014 darf die Schufa die Berechnung des Kredit-Scores geheim halten (Az.: VI ZR 156/13). Nur bedeutet dies eben auch, dass dieses Recht der Geheimhaltung eine Kontrolle des Verfahrens nahezu unmöglich macht. Zwar regt sich hiergegen vermehrt Widerstand und auch die Politik engagiert sich mehr und mehr in der Forderung nach mehr Transparenz, aber bis sich hier etwas wirklich Relevantes bewegt, dürfte noch einige Zeit ins Land gehen. Gilt also vorerst sich im Klaren darüber zu sein, was man als Betroffener gegen eine fehlerhafte oder gar falsche Schufa-Auskunft tun kann.

SCHUFA Auskunft fehlerhaft? Das gilt es dagegen zu tun!

Hierzu ist es grundsätzlich erforderlich zu wissen, was die SCHUFA an Daten zur eigenen Person im Bestand hat. Um dies in Erfahrung zu bringen hat man als Verbraucher das Recht einmal jährlich kostenlos eine sogenannte Selbstauskunft einzufordern. Anhand dieser Selbstauskunft kann bereits erkannt werden, inwieweit fehlerhafte oder gar falsche Einträge bei der SCHUFA gespeichert sind. Dabei gilt sich bewusst zu machen, dass das Berichtigen, Löschen und Sperren von falschen Daten für die SCHUFA verpflichtend ist. Es handelt sich hierbei NICHT um eine Leistung seitens der SCHUFA aus Gründen der Kulanz.

Sollen Daten korrigiert beziehungsweise gelöscht werden, hat sich die folgende Vorgehensweise als werthaltig erwiesen:

  • formloses Schreiben an die Schufa
  • alternativ direkt an das Unternehmen wenden, welches für den fehlerhaften Eintrag verantwortlich zeichnet
  • genau beschreiben, was falsch ist und möglichst Beweise / Belege beifügen
  • bei Problemen mit der SCHUFA den Ombudsmann einschalten

Generell ist zu beachten, dass sich im Umgang mit der SCHUFA eine gewisse Hartnäckigkeit und Resolutheit als hilfreich darstellen kann.

Redakteur: Markus Gildemeister

Image by Vi5-a-Vi5 - Pixabay
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